Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 122

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im Kopf!) – Wer und wann zu welchem Zeitpunkt teilgenommen hat! Er hat allerdings ausgesagt, dass er mich an diesem Tag getroffen hat (Bundesrat Konecny: Nein, hat er nicht gesagt!)  – ein Umstand, den ich auch nie anders gesehen habe. (Bundesrat Konecny: Wetscherek hat gesagt, Sie waren dort! Er hat nicht gesagt, er hat Sie gesehen!) Ich habe tatsächlich Herrn Kollegen Wetscherek und andere, die in diesem Protokoll vorkommen, am Abend dieses Tages, wie ich in meiner Einleitung ausgeführt habe, in den Klubräumlichkeiten getroffen. Hier sehe ich keinen Widerspruch!

Bezüglich Klagslegitimation und der entsprechenden Klageschritte habe ich Ihnen, so glaube ich, klar Auskunft gegeben.

Zur Frage 6: "Welche Schritte haben Sie als Aufsichtsorgan unternommen, um den Wahrheitsgehalt in der Causa festzustellen?"

Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich für zwei strittige Fragen Rechtsgelehrte eingesetzt habe, um Begutachtungen durchführen zu lassen. Ein Gutachten ist eingetroffen ... (Bundesrat Konecny: Die Frage ist: Haben Sie festgestellt, ob diese Sitzung stattgefunden hat, auch wenn Sie angeblich nicht dort waren?)

Ich sage Ihnen in aller Klarheit: Nachdem ich den Wahrheitsgehalt des Protokolls aus eigener Sicht kenne, habe ich es als müßig erachtet, weitere Forschungen diesbezüglich anzustellen. (Bundesrat Konecny: Müßig, das ist gut! Ja, ja, sehr müßig!)

Ich hoffe, damit auch die Frage 8 für Sie nachvollziehbar beantwortet zu haben. Wenn ich nämlich auf Kosten des Steuerzahlers alles untersuchen würde, was in den österreichischen Medien behauptet wird und von dem ich selbst weiß, dass es nicht so stattgefunden hat, würde ich, so glaube ich, Steuergeld verschwenden und nicht sparsam verwenden.

Zur Frage 9:

Ich hoffe, Sie haben es nachvollziehen können: Es hat keine Reihung der Bewerber gegeben, es wurden Wahlvorschläge für einzelne Positionen gemacht. Ich darf Sie nochmals auf das von mir verlesene Protokoll des Obmannes Haas verweisen.

Zur Frage 10: "Wie lauten die qualifikatorischen Begründungen für die ersten drei Kandidaten für den Generaldirektorsposten und seinen Stellvertreter?"

Ich darf Sie nochmals an das Protokoll von Obmann Haas verweisen: Die Firma Jenewein hat lediglich die Namen von möglichen Kandidaten bekannt gegeben und keine Qualifikationsreihenfolge im Sinne von erstgereiht, zweitgereiht oder drittgereiht erstellt. (Bundesrat Konecny: Das ist auch nicht die Frage!)

Ich sehe die Frage so, und ich beantworte sie so, wie ich sie sehe. Wenn Sie sie anders sehen, Herr Kollege, werden Sie sicherlich nachfragen. (Bundesrat Konecny: Ich werde es Ihnen sagen, keine Sorge!)

Zur Frage 11: "Wie beurteilen Sie als Aufsichtsbehörde die Qualifikation von Abg. Gaugg im Hinblick auf die in der erfolgten Ausschreibung zitierten Qualifikationserfordernisse?"

Der Überleitungsausschuss hat die Qualifikation des Abgeordneten Gaugg offensichtlich bejaht. Ich werde mich mit der Angelegenheit befassen, wenn entsprechende Anträge zur Zustimmung vorgelegt werden.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass ich bis heute das Protokoll nicht bekommen habe. Ich darf Sie aber auch darauf aufmerksam machen, dass mir von meinem Aufsichtsorgan mitgeteilt worden ist, dass es eine Sitzungsunterbrechung gegeben hat, dass vor der Sitzungsunterbrechung die Wahl von Seiten der Fraktion der sozialdemokratischen Vertretungen in Zweifel gezogen worden ist, aber nach der Sitzungsunterbrechung diese Zweifel wieder zurückgenommen worden sind.


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