Im Übrigen ist auch die Wahl des Stellvertretenden Arztes von meiner Fraktion zunächst in Zweifel gestellt worden; auch das ist nach der Sitzungsunterbrechung zurückgezogen worden.
Beide Vorgänge sind mir bis dato durch Telefonate mit meinem Aufsichtsorgan und nicht durch Protokolle bekannt geworden, um das zu präzisieren.
Zur Frage 12: " Welche Verwendung wird für die nicht zum Zug gekommenen, derzeit amtierenden Generaldirektoren und Generaldirektoren-Stellvertreter (Ferdinand Ehrenstein, Dr. Margarete Krösswang und Robert Freitag) in der neuen Pensionsversicherungsanstalt gefunden werden?"
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Entscheidung darüber trifft der Überleitungsausschuss. Das Gesetz dazu ist eindeutig, einschließlich der Aufteilungen für diesen Bereich. Meines Wissens hat man im Überleitungsausschuss eine Aufteilung in sechs große Amtsbereiche vorgenommen. Ich bin aber vorsichtig damit, zu sagen, dass das, was derzeit in Vorbereitung ist, dann auch die Mehrheit des Überleitungsausschusses findet. Auf jeden Fall ist es Angelegenheit des Überleitungsausschusses, und dieser wird das sicherlich entsprechend vorbereiten.
Zur Frage 13: "Entspricht es den Tatsachen, dass laut Dienstordnung es zu keiner bezugs- und verwendungsrechtlichen Verschlechterung für diese Personen kommen darf?"
Ja! – Ich halte das im Übrigen – das sage ich auch klar dazu – für eine tatsächliche Privilegierung, weil in vielen Bereichen der Wirtschaft solche Positionen zeitlich befristet ausgeschrieben werden und dann nach Erfolg oder Nichterfolg weiterbestellt werden können. Sicherlich aber ist ein Nicht-Herunterfallen von einer einmal innegehabten Position in der freien Wirtschaft in den meisten Unternehmungen nicht denkbar.
Zur Frage 14: "Wie lässt es sich mit den Sparzielen der Bundesregierung vereinbaren, dass es bezugsrechtlich drei Generaldirektor-Stellvertreter geben wird?"
Ich darf hinzufügen: In der neuen Pensionsversicherungsanstalt wird es zwei Positionen geben. Es wird den Generaldirektor und den Generaldirektor-Stellvertreter geben. Die drei genannten Personen, die in der Besoldungsstufe der Generaldirektor-Stellvertreter sind, werden, wenn die Dienstordnung von den Sozialpartnern nicht einvernehmlich geändert wird, das bekommen, was ihnen laut Dienstordnung zusteht. Ich gehe davon aus, dass die Pensionsversicherungsanstalt auch ein seinen Dienstnehmern gegenüber verpflichteter Dienstgeber bleibt und dass diese besoldungsrechtlich so behandelt werden, wie es die Dienstordnung vorsieht.
Ich nehme nicht an, dass eine Dienstordnungsänderung in diesem Bereich erfolgt, wiewohl ich darauf hinweisen darf, dass ich großes Interesse daran hätte, dass die gesamte Dienstordnung adaptiert und neu geregelt wird. Das ist aber leider nicht Angelegenheit des Sozialministeriums und des Gesetzgebers, sondern der Vertretungen der Pensionsversicherungsanstalt und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Zur Frage 15: " Welchen Akt gibt es hinsichtlich der erfolgten Bestellungen in Ihrem Ministerium?"
Derzeit gibt es noch keinen, weil auch die entsprechenden Protokolle und Anträge noch nicht eingetroffen sind. Damit erübrigt sich, glaube ich, auch die Beantwortung der Frage 16.
Zur Frage 17: " Wann haben Sie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen Ihre Zustimmung zu den Bestellungen erteilt?"
Ich persönlich habe das noch gar nicht, da mir die Anträge nicht vorliegen. Aber man kann nach der derzeitigen Rechtslehre auf Grund der Nicht-Beeinspruchung durch mein Aufsichtsorgan annehmen, dass, nachdem bei der Wahl selbst die anwesenden Fraktionen keine Einsprüche mehr aufrechterhalten haben, die Zustimmung meines Organs auch als Zustimmung unseres Hauses interpretiert werden kann.
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