Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 124

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Zur Frage 18: "Werden Sie als Aufsichtsbehörde die Zweckmäßigkeit der Bestellungen überprüfen?"

Meine Aufgabe, Herr Kollege, ist es, die Rechtmäßigkeit der Bestellung zu überprüfen. Wenn ich vorhin die Rechnungshofberichte und die dortige Kritik angeführt habe, wissen Sie, dass ich in manchen Bereichen die Zweckmäßigkeit anders gesehen habe als die tatsächliche Bestellung. Mir steht es aber nur zu, die Gesetzmäßigkeit und nicht die Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Daher kann ich als Aufsichtsorgan nur in dem Fall tätig werden, in dem ich auch vom Gesetz her die Ermächtigung habe, nämlich im Gesetzmäßigkeitsbereich und nicht im Zweckmäßigkeitsbereich.

Ich sage auch sehr klar Folgendes, wenn Sie mich persönlich als Minister nach der Zweckmäßigkeit fragen: Ich bin absolut der Meinung, dass es sinnvoller gewesen wäre, innerhalb der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten das, was man in der Wirtschaft als Zusammenführungsmanagement bezeichnet, einzusetzen, mit diesem auf Zeit die Aufgaben zu erledigen und dann den neuen Organen der Selbstverwaltung die Neugestaltung der Pensionsversicherungsanstalt zu überantworten. Ich sage aber auch sehr deutlich, dass diese meine persönliche Auffassung innerhalb der Sozialpartner leider nicht mehrheitsfähig war.

Zur Frage 19: "Wie lautet der Auftrag an den Personalberater Jenewein in dieser Angelegenheit im Detail?"

Ich bin gerne bereit, dies bei der Pensionsversicherungsanstalt zu hinterfragen, und wenn mir die Antwort zugeht, diese allen Fraktionen des Bundesrates zur Verfügung zu stellen.

Zur Frage 20: "Wurde diese Leistung ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?"

Nein. Es wurde auf Anregung beschlossen, eine Personalvertretungsfirma mit einzubeziehen. Den konkreten Auftrag hat das Präsidium der Pensionsversicherungsanstalt beschlossen. Eine Ausschreibung war nicht erforderlich, da es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt. Die ausschreibenden Personen, den Personenkreis habe ich Ihnen in der Präambel klar und deutlich, so wie in der 104. Sitzung des Nationalrates, genannt und umschrieben.

Zur Frage 21: "Welche Leistungen hat der Personalberater Jenewein in dieser Angelegenheit erbracht?"

Er hat geeignete Kandidaten ohne Reihung für die ausgeschriebenen Positionen überprüft und ausgewählt.

Zur Frage 22: "Wer war der Auftraggeber?"

Der Auftraggeber war der Überleitungsausschuss.

Zur Frage 23: "Welche Kosten sind für die Inanspruchnahme des Personalberaters Jenewein für wen entstanden?"

Nach meinem derzeitigen Informationsstand handelt es sich um 50 000 € zu Lasten der Pensionsversicherungsanstalt, aber ich werde Ihnen, falls sich mein Wissensstand nach Durchsicht der noch zu übermittelnden Dokumente diesbezüglich ändern sollte, das gerne mitteilen.

Zur Frage 24: "Welche Vorerfahrungen hat der Personalberater Jenewein im Bereich der Sozialversicherung?"

Jenewein ist, wie Sie auch in Ihren Stellungnahmen durchaus zugeben, zweifelsfrei ein renommiertes Personalberatungsunternehmen und hat auch Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ich nehme an, dass dieses gute Renommee, das das Institut Jenewein hat, den Überleitungsausschuss dazu bewogen hat, dieses Institut zu beauftragen.

Zur Frage 25: " Haben der Generaldirektor und sein Stellvertreter der Pensionsversicherungsanstalt Anspruch auf einen Dienstwagen?"


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