Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich darf Ihnen dazu mitteilen, sie haben keinen Anspruch darauf, aber die Dienstwägen sind zu ihrer jeweiligen Verfügbarkeit. Über die Unterschiede in der Philosophie der Verfügbarkeit zwischen beiden Häusern habe ich Sie schon informiert.

Zur Frage 26: "Welche Aufgabe hat der Generaldirektor-Stellvertreter konkret?"

Derzeit ist die Geschäftsordnung für die Pensionsversicherungsanstalt in Ausarbeitung. Die derzeitigen Generaldirektoren-Stellvertreter haben konkrete Aufgabenbereiche, die im jeweiligen Organigramm der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und in der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten dargelegt sind.

Was den Bereich Angestellte angeht, so habe ich das schon skizziert. Der Stellvertreter hat die Hausverwaltung, die Rehabilitation, die entsprechende Liegenschaft in Aflenz und viele andere Bereiche zu betreuen, der Generaldirektor den juristischen Bereich, den Bereich der Landesstellen, den Bereich der Leistungserbringung, den EDV-Bereich und so weiter. Dazu kommt dann noch – frei schwebend in der Hierarchie – der Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt.

Eine ähnliche Aufteilung ist auch in der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter nachvollziehbar.

Für die neue Anstalt und für die neu ausgeschriebenen Funktionen gibt es derzeit noch kein gültiges Organigramm; es ist, wie ich bereits gesagt habe, in Ausarbeitung. Eine entsprechende Stellungnahme zu den Aufgaben kann daher erst dann gegeben werden, wenn die befugten Gremien auch die inneren Dienstobliegenheiten für die Zukunft klar dargelegt haben.

Es liegt mir allerdings, wie ich schon skizziert habe, ein Plan vor, sechs große Abteilungen zu schaffen, die dann von den jeweiligen Personen ihren Verfügungsbereichen zugeordnet werden.

Zur Frage 28: " Ist der Abgeordnete Gaugg Sprecher des Vorstandes, da er sich in der Öffentlichkeit über interne Vorgänge in der Pensionsversicherungsanstalt äußerte?"

Kollege Gaugg ist Bediensteter der Sozialversicherungsträger, aber er ist auf der anderen Seite auch nach wie vor Abgeordneter zum Nationalrat und Sozialsprecher. Daher ist es immer schwer zuzuordnen, ob jemand in seiner Funktion als Sozialsprecher eine Aussage tätigt oder in seiner Funktion als Angestellter einer Anstalt. (Bundesrat Konecny: Der Kollege Gaugg ist überhaupt schwer zuzuordnen!)

Herr Kollege! Die mir nachvollziehbaren Äußerungen des Kollegen Gaugg, die mir bis dato persönlich zur Kenntnis gekommen sind (Bundesrat Konecny: Für Sie sind sie nachvollziehbar? Das wundert mich!)  – für mich nachvollziehbaren, habe ich ausdrücklich gesagt! –, sind zumindest in den Berichten des Rechnungshofes und in sehr vielen Diskussionen im österreichischen Nationalrat auch schon zu früheren Zeiten so oder ähnlich gefallen. Auch ich bin vom Kollegen Gaugg in ähnlicher Form schon mehrfach kritisiert worden, ohne gleich beleidigt zu sein.

Zur Frage 29: "Ist Ihnen als Aufsichtsorgan bekannt, in welchen Angelegenheiten der Abg. Gaugg heftige Kritik an seinem Generaldirektor Wetscherek äußerte?"

Ich habe so wie Sie die Kritik aus den Medien beziehungsweise heute Ihren Ausführungen hier entnommen. Von Seiten des Kollegen Wetscherek und von Seiten des Kollegen Gaugg sind mir solche Äußerungen nicht bekannt.

Über manche Dinge, die in den österreichischen Medien stehen – verzeihen Sie mir! –, habe ich meine eigenen Ansichten.

Zur Frage 30: "Welche Privilegien sind Ihnen in der Pensionsversicherungsanstalt bzw. in den bisherigen Pensionsversicherungsanstalten bekannt?"


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite