Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 155

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Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten ein großes Interesse daran gehabt, dass wir bei dieser wichtigen Beschaffung einen möglichst breiten Wettbewerb haben.

Zur Frage 15:

In der Fragestellung werden die Begriffe Ausgaben und Kosten etwas vermengt. Es ist richtig, dass wir einmal in einer Anfragebeantwortung gesagt haben, dass wir die kalkulatorischen Kosten für den Betrieb der Draken nicht angeben können, weil, wie Sie wissen, in der öffentlichen Verwaltung die Kameralistik angewendet wird und es deshalb sehr schwierig ist, die Kosten in dieser Form zu berechnen.

Wir haben aber gemeinsam mit dem Rechnungshof ein Modell entwickelt, um diese kalkulatorischen Kosten doch zumindest in irgendeiner Weise – auch wenn das in gewissem Maße eine Milchmädchenrechnung sein mag – vergleichbar darzustellen. Es war dies gewissermaßen eine Fleißaufgabe, und wir haben das in einer weiteren Anfragebeantwortung auch bereits mit eingebracht. Ich kann Ihnen sagen, dass diese kalkulatorischen Berechnungen etwa 60 Millionen € pro Jahr umfassen. Da sind aber alle Kosten, auch anteilige Kosten des Verteidigungsministers und des Kommandanten der Fliegerdivision, enthalten, so wie das etwa ein Unternehmen bei seinen eigenen Kosten berechnen würde. Die darin enthaltenen budgetwirksamen Gesamtaufwendungen und -ausgaben betragen durchschnittlich etwa 12 Millionen € pro Jahr.

Bei der Frage 16 geht es um die Kosteneinschätzung für den Einsatz der neuen Kampfflugzeuge. Auch hier kann ich Ihnen nur sagen, dass die Typenentscheidung noch nicht getroffen worden ist. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich hier um neues Gerät handelt, das im Betrieb und vor allem in der Wartung wesentlich günstiger sein wird als das alte Gerät. Ich darf darauf hinweisen, dass der Draken nur mehr in Österreich im Dienst ist und dass sich vor allem die Ersatzteilbewirtschaftung bereits äußerst kostspielig und problematisch gestaltet.

Bei der Frage 17 muss ich auch auf die Typenentscheidung verweisen, die noch nicht erfolgt ist.

Zur Frage 18:

Im Hinblick auf den europäischen Sicherheitskonnex kann ich Ihnen sagen, dass die Hauptaufgabe dieser Flugzeuge, nämlich der Schutz der Souveränität Österreichs, nichts mit der europäischen Entwicklung zu tun hat. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass auch alle anderen vergleichbaren europäischen Länder im Hinblick auf ihre Friedensaufgaben diese eigenen Sicherungsaufgaben auch in Zukunft mit eigenem Gerät erfüllen werden.

Was wir prüfen werden – und das wäre durchaus sinnvoll –, ist, ob wir nicht einen Teil dieser Kapazität auch für die Erreichung der EU Headline Goals im Rahmen der ESVP einmelden können. Das können wir aber erst dann, wenn wir auch wissen, welches Gerät und in welcher Zahl uns zur Verfügung steht. Da werden dann auch nicht ganz bestimmte Flugzeuge oder Maschinen – denen auch eine der weiteren von Ihnen gestellten Fragen gilt – definiert, sondern das ist ein Beitrag, der eingemeldet wird.

Ich als Verteidigungsminister sage Ihnen als politisch Verantwortliche, die Sie dann auch die Auslandseinsätze mit beschließen: Wir sollten ein Interesse daran haben, dass wir möglichst viel an modernem Gerät in diesen Topf der Europäischen Union, in den wir vergleichbare Beiträge einzubringen verpflichtet sind, auch einmelden können, denn in einem Krisenfall ist es mir lieber – vor allem, wenn es um das Risiko der eigenen Soldaten geht –, möglichst viel Gerät zu entsenden, dafür aber möglichst wenige Soldaten. Derzeit ist es so, dass wir viele Soldaten entsenden mussten, weil wir wenig Gerät zur Verfügung haben. Schweden etwa, ein vergleichbares Land, hat nicht einmal die Hälfte der Zahl der Soldaten einmelden müssen, weil die Schweden über entsprechendes Gerät – auch Flugzeuge – verfügen, das sie eingebracht haben.

Zur Frage 19:


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