Bundesrat Stenographisches Protokoll 688. Sitzung / Seite 158

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minister für Landesverteidigung getroffen. Es gibt laut dem Bundesministeriengesetz eine klare Trennung, wer wofür verantwortlich ist.

Frage 8 bezieht sich darauf, ob eine allfällige Skepsis gegenüber der Erfindung von Mehrausgaben nun plötzlich gewichen sei. – Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die grundsätzliche Entscheidung über den Ankauf von Luftraumüberwachungsflugzeugen durch die Bundesregierung. Die Bundesregierung erachtet diesen Ankauf aus sicherheitspolitischen Überlegungen für notwendig. Im Übrigen sind Fragen nach den persönlichen Befindlichkeiten nicht vom Fragerecht gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates umfasst.

Frage 9 bezieht sich auf die budgetäre Situation im Landesverteidigungsministerium, insbesondere auf die Vorbelastungen. – Vorbelastungen werden normalerweise über das Jahresende abgewickelt, um den Haushalt fortzuführen, weil es Lieferfristen gibt, weil man trotzdem Bestellungen vornehmen muss. Der Herr Bundesminister für Landesverteidigung hat richtigerweise ausgeführt, dass wir es im Rahmen der Landesverteidigungsbudgets mit Investitionen im militärischen Bereich zu tun haben, die sich über Jahre erstrecken. Daher haben Vorbelastungen dort einen anderen Charakter und sind natürlich nach den einzelnen Geschäften zu beurteilen. Sie dürfen nicht mit demselben Maßstab gemessen werden wie in einem anderen Ministerium.

Frage 10: "Wie hoch sind diese mit Stand Mai 2002?"

Der Stand der Gesamtvorbelastung im Kapitel 40, militärische Angelegenheiten, beträgt mit Stichtag 31. Mai 2002 639 Millionen €. Das gilt bis zum Jahr 2011.

Zur Frage 11: "Haben Sie diese Vorbelastungen im Einzelnen genehmigt?"

Die Vorbelastungen werden vom Finanzministerium gemäß den gesetzlich vorgesehenen Mitbefassungsregeln nach § 45 des Bundeshaushaltsgesetzes genehmigt. Außerdem wird darüber quartalsweise dem zuständigen Ausschuss des Nationalrates selbstverständlich berichtet.

Die Fragen 12 und 13 beziehen sich wieder auf Detailunterlagen betreffend Life Cycle Costs, Lebenszyklus und so weiter. – Wir haben derartige Unterlagen nicht. Diese wurden für jenen Zeitpunkt, zu dem die Typenentscheidung gefallen sein wird, zugesagt, aber wie bereits bekannt ist diese noch nicht getroffen worden.

Die Fragen 14, 15, 16 und 17 beziehen sich auf die Kompensationsgeschäfte. – Wie bereits Medienberichten zu entnehmen war, hat es substanzielle Nachbesserungen bei den Offset-Angeboten gegeben. Im Übrigen verweisen wir darauf, dass Fragen nach Kompensationsgeschäften in die Kompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen. Für konkrete Gegengeschäftsangebote gilt natürlich die Vertraulichkeit – Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis.

Zur Frage 18, wie wir die Kompensationsgeschäfte beurteilen:

Der Ankauf der Flugzeuge soll Vorteile für die österreichische Wirtschaft bringen. In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes betonen, weil das Gegengeschäft so negativ beurteilt wird – Sie haben das Beispiel gebracht: Kaufen wir 100 Flugzeuge, dann können wir uns damit sogar Sozialleistungen finanzieren –:

Bei den Kompensationsgeschäften geht es meiner Ansicht nach in erster Linie darum, dass wir High-Tech-Industrien, die wir anders nicht bekommen würden, in unser Land bekommen. Die militärische Forschung und Entwicklung hat eben einen High-Tech-Bereich, der erst viel später in den zivilen Bereich Eingang findet. Daher ist es für uns, für die österreichische Volkswirtschaft, auch interessant, dass wir diesen technisch innovativen Bereich, den wir sonst gar nicht erhalten würden, in unser Land bekommen. Das ist der Hauptzweck.

Natürlich muss man dann beim Kaufpreis in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit einkalkulieren, dass durch Gegengeschäfte letztlich auch Arbeitsplätze im Inland geschaffen


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