Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 20

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Gesetzgeber und den Volksvertretern, dass wir genau den Schutz und die Hilfe geben können, für die wir letztlich gewählt und eingesetzt sind.

Wir können uns nicht nach Meinungsumfragen richten, sondern wir müssen uns nach den Notwendigkeiten und nach dem Bedrohungspotenzial richten, sodass wir immer – so weit es geht – diese Aufgaben erfüllen können.

Bei Meinungsumfragen ist auch immer wieder die Frage, was man und wie man fragt. – Ich sage Ihnen, wir haben eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben, bei der die Fragestellung gelautet hat, ob die Bevölkerung für eine Überwachung des österreichischen Luftraumes eintritt. Da waren 55 Prozent dafür und 36 Prozent dagegen, 83 Prozent dieser Befürworter sind für die Überwachung des österreichischen Luftraumes durch das österreichische Bundesheer. – Also, wie gesagt: Es kommt darauf an, wie man fragt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Betreffend Rücktrittsklausel, Herr Bundesrat, ist es so, dass es solche natürlich immer in derartigen Verträgen etwa auch für gesetzliche Rücktrittsmöglichkeiten im Gewährleistungsrecht gibt. – Das, was Sie ansprechen, nämlich dass es eine allgemeine Rücktrittsklausel gibt, die uns in jedem Fall ermächtigt und es ermöglicht, vom Vertrag zurückzutreten, halte ich nicht für sinnvoll, denn es ist ein Käufer niemals verpflichtet, das gekaufte Gerät auch abzunehmen, aber er ist immer verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen. Das würde uns auch bei einem Rücktritt von dem Vertrag nicht erspart bleiben, denn es handelt sich bei diesem militärischen Gerät nicht um Gerät, das auf Halde produziert wird und das man wieder zurückgeben kann, wie bei einem Supermarkt-Produkt, sondern diese Produkte werden auf Grund des Auftrages und erst nach Vertragsabschluss neu produziert.

Es werden Sub-Verträge mit den Lieferanten abgeschlossen, und all diese Dinge müssten selbstverständlich auch bei einem Kaufrücktritt bezahlt werden. Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, den Kaufpreis zu bezahlen, aber den Vorteil, nämlich das Gerät für unsere Sicherheit zu erhalten, dann nicht in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Bundesrat! Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Das heißt, Herr Bundesminister, im Klartext: Eine allgemeine Rücktrittsklausel wird nicht enthalten sein?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Ich halte diese Rücktrittsklausel nicht für sinnvoll.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Bundesrat Ing. Gerd Klamt. – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein derartiger Rücktritt aus einem bereits abgeschlossenen Vertrag?

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Bundesrat! Wie schon gesagt, wir müssten den Kaufpreis oder zumindest einen großen Teil des Kaufpreises bezahlen (Bundesrat Gasteiger: Nicht messbar!), ohne die notwendigen Gegenleistungen zu erhalten. Das war wohl auch der Grund, warum man in den "Draken"-Vertrag unter einer SPÖ-geführten Bundesregierung keine derartige Rücktrittsklausel aufgenommen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Bundesrat Johann Ledolter. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrätin Mag. Trunk: Wieviel kostet es wirklich? – Rufe und Gegenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Ich habe Herrn Bundesrat Ledolter um seine Zusatzfrage gebeten.


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