Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 55

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herausgelesen, um etwas transportieren zu können, was mit dem Gesetz selbst nichts zu tun hat.

Es ist Kommunalpolitikern schon im Vorfeld seit einem Jahr bekannt, dass in den Gemeinderäten, insbesondere von grünen Gemeinderäten, Anträge gestellt worden sind, dass die Bürgermeister das Militärbefugnisgesetz nicht vollziehen sollen. Das ist in vielen Gemeinden angenommen, in vielen abgelehnt worden. Ich muss dazu sagen, das ist schlicht und einfach eine Aufforderung zum Rechtsbruch.

Schade, dass die Opposition nur wegen des Militärbefugnisgesetzes nicht zustimmen will. Es ist vom Spitzelsystem die Rede. Da mag ich so manchem Redner von der Opposition schon folgen: Die Gefahr ist gegeben, aber die Gefahr ist nicht nur bei diesem Gesetz gegeben, sondern diese Gefahr ist generell vorhanden. Diese Befürchtungen können durchaus nachvollzogen werden, denn es gibt wahrscheinlich kaum ein Gesetz, es gibt kaum Befugnisse, die vom Rechtsgeber an Polizei, an Sicherheitstruppen weitergegeben werden, die nicht missbraucht werden können.

Gestatten Sie mir, zwei Beispiele anzuführen, eines aus Österreich und eines aus dem Ausland.

Erstes Beispiel aus Österreich: Denken Sie an die Recherchen zum Briefbombenterror! Damals sind hauptsächlich in einem Abonnentenkreis einer Zeitschrift des Freiheitlichen Akademikerverbandes Recherchen geführt worden. Unbescholtene Bürger, Universitätsprofessoren, Angestellte an ihrem Arbeitsplatz wurden verhört, um einen Täter zu finden, der dort nicht zu finden war. Man hat bewusst in falscher Richtung gesucht, und zwar auf Anweisung der vorgesetzten Stelle. Sicherheitsdirektor Sika hat darüber ausführlich berichtet.

Zweites Beispiel aus Deutschland: Man hat dort rechtsradikale Organisationen überwacht. Um das offenbar besser tun zu können, hat man Provokateure eingeschleust. Man hat dann Beweise gehabt, und als es dann zur Auflösung kommen sollte, war dies nicht möglich, weil die Beweise für die Auflösung die Provokateure geliefert hatten.

In Österreich war damals Innenminister Einem für die Recherchen zum Briefbombenterror verantwortlich, bei dem Beispiel aus Deutschland ist es der grüne Innenminister Schily. Ich kann daher Ihre Befürchtungen durchaus teilen, aber nur im Falle einer rot-grünen Regierung, die es aber auf längere Zeit nicht geben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube auch, dass das vorliegende Gesetz – und hier wieder das Militärbefugnisgesetz – anders zu sehen ist, als es die Opposition sehen will. Es schafft – der Herr Bundesminister hat es heute hier von seinem Pult aus schon gesagt – erstmals eine Rechtsgrundlage für die Nachrichtendienste. Das, meine Damen und Herren, ist doch ein großer Fortschritt! Es kann nicht mehr da und dort, wie es beliebt, recherchiert werden, sondern es gibt Rechtsgrundlagen. Das Gesetz legt Kompetenzen für die Wachdienste fest, Kompetenzen auf gesetzlicher Basis, und es schafft auch exakte Abgrenzungen zum zivilen Bereich. – Das ist doch ein enormer Fortschritt.

Außerdem soll es auch in Korrelation mit dem Sicherheitspolizeigesetz stehen, über das noch gesprochen wird. Das ist nur zu wünschen.

Wie der Herr Minister auch schon sagte, sieht es den Schutz von Zeitungsherausgebern vor. Von dort kam natürlich immer sehr viel, und dieser Bereich soll geschützt bleiben, das ist gut so.

Besonders hervorzuheben ist aber – und das ist neu im Vergleich zu früher – die Transparenz der vorgesehenen Vorgangsweise. Dies ist für alle leicht nachzuvollziehen. Bitte, studieren Sie das Gesetz noch einmal, und nehmen Sie diese Dinge mehr in Augenschein! Lesen Sie nicht nur das, was Sie kritisieren wollen, sondern vielleicht auch das andere! Naturwissenschafter gehen in der Regel so vor, auch das Gegenteil zu denken. – Tun Sie das bitte einmal, meine Damen und Herren! Die Kontrolle seitens des Parlaments bleibt bestehen, das ist gar keine Frage. Es ist ein Rechtsschutzbeauftragter eingebunden. Und den Gemeinden – die sich sehr gewehrt haben, das weiß ich – wird ein Anhörungsrecht eingeräumt.


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