Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 66

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schließlich der Abgänge und Pensionierungen –, den wir im Jahr 1996 – da, glaube ich, war Einem – hatten. Hier wurde nichts verbessert, weder unter einem roten Innenminister noch unter Herrn Strasser, und ich rufe ihn deshalb auf, endlich diese Belastungsstudie hervorzuholen.

Es soll angeblich so sein, dass Vorarlberg nach dieser Belastungsstudie wesentlich mehr Exekutivbeamte bekommen sollte. Andere Bundesländer, wie zum Beispiel das Burgenland, weisen zu viele Beamte oder Planstellen für die tatsächlich angefallenen Delikte auf. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher ist mein Appell, das Ganze einmal zu überarbeiten und zu schauen, ob nicht eine Neuaufteilung der Planstellen in den Bundesländern notwendig wäre.

Das andere will ich hier nicht kommentieren. Die Angriffe auf den Herrn Minister überlasse ich den Kollegen der SPÖ, die meistens alles besser wissen, weil sie noch ihre Kontakte in das Ministerium haben. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Abschließend: Ich weiß, wovon ich rede. Ich halte sicher nicht dem Herrn Innenminister die Stange, wenn er in meinen Augen etwas Unrechtes tut, aber ich möchte auf die Probleme aufmerksam machen, die wir haben, und ich erwarte mir hier schon eine ehrliche Unterstützung – auch von Seiten der SPÖ – und nicht nur Dampfplauderei, weil Sie jetzt nicht in der Regierung sind. Sie hätten jahrelang Zeit gehabt, für eine Verbesserung der Exekutive zu sorgen, dann wären wir heute nicht in dieser Misere. Das ist ein langwieriger Prozess und nicht eine Sache von ein, zwei Jahren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Ernst Strasser das Wort. – Bitte.

12.57

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Diskussionspunkt ist die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, und es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die in diesem Gesetz weiter entwickelt werden, wie die Verbesserung des Zeugenschutzes, das Fundwesen, die Sicherheitsakademie und die Anpassung an das Datenschutzgesetz 2000.

Ich glaube, dass mit dem vorliegenden Gesetz nicht nur die Arbeit der Exekutive erleichtert wird, sondern natürlich in vollem Ausmaß alle Bürgerrechte weiter erhalten und ausgebaut werden und insgesamt die Sicherheit Österreichs erhöht wird.

Ich möchte nun zu einigen Punkten Stellung nehmen, die hier in der Debatte aufgetaucht sind.

Zu Herrn Bundesrat Boden: Da muss eine Verwechslung vorliegen, Herr Bundesrat, denn bisher – und Herr Bundesrat Hagen hat das auch schon ausgeführt – war nicht der Gendarmerieposten für das Fundwesen zuständig, sondern es waren die Wachzimmer. Es geht da ausschließlich um eine Weiterentwicklung im Bereich der Bundespolizeidirektionen, und Sie wissen, im Bereich der Gendarmerie haben wir Gendarmerieposten, und im Bereich der Polizei haben wir Wachzimmer. Das heißt, es kann gar nicht so sein, wie es von Ihnen verlangt worden ist, dass weiter die Gendarmerieposten mit dieser Aufgabe betraut werden, denn sie sind jetzt schon nicht mit dieser Aufgabe betraut.

Es geht darum, dass die Wachzimmer von Arbeit entlastet werden, dass unsere Beamten damit mehr zu den Kernaufgaben kommen können – ich komme dann noch zu unserer Arbeit auf der Straße –, dass Kernaufgaben wahrgenommen werden und nicht Aufgaben zweiter oder dritter Priorität durchgeführt werden müssen.

Was Ihre Kritik an der Betrauung mit einer Aufgabe für Herrn General Strohmeyer betrifft, so möchte ich Ihnen sehr klar sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist nicht möglich, und es ist auch einem Bezirksgendarmeriekommandanten nicht zuzumuten, dass er in


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