Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 83

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Weiters geht es um eine Änderung des Düngemittelgesetzes, durch die die Verwendung tierischer Proteine flexibler geregelt wird, und auch im Bereich Klärschlamm erfolgen notwendige Klarstellungen.

Die Novelle des Futtermittelgesetzes bringt einen weiteren Beitrag zu einer besseren Nachvollziehbarkeit und Kontrolle mit sich.

In Summe geht es bei diesem Agrarrechtsänderungsgesetz um elf Gesetze, die weiterentwickelt, nachjustiert und den neuen Möglichkeiten angepasst werden, mit dem Ziel, Sicherheit und Kontrolle im Lebensmittelbereich zu verbessern und zu erhöhen.

Ich freue mich, dass wir beim Großteil dieser Gesetze, wie ich glaube, im Grunde übereinstimmen.

Nun aber zu jener Materie, der Sie, Herr Kollege, in Ihren Ausführungen sehr viel Raum gegeben haben. Ich möchte noch einmal versuchen, das Wesentliche dieser Änderungen ganz präzise einzugrenzen, damit wir wissen, worüber wir reden.

Es geht darum, dass in Zukunft Pflanzenschutzmittel aus einem EU-Mitgliedstaat, in dem vergleichbare Verhältnisse wie in Österreich bestehen, auf der Basis eines Verwaltungsabkommens in Österreich vereinfacht zugelassen werden können. Genau darum geht es. Bei dem auf Verordnungsbasis abzuwickelnden Verwaltungsübereinkommen ist festzustellen, ob die hohen und vorbildlichen österreichischen Umweltstandards bei der dortigen Zulassung berücksichtigt werden.

Im Moment geht es dabei überhaupt nur um den Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland. Sie, Herr Kollege, versuchen ständig, genauso wie Ihre Kollegen im Nationalrat, das Thema zu wechseln. Es geht hier nicht um diese Themen, die Sie besprochen haben, es geht nicht um die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, um die Anwendung als solche. Wir sind selbstverständlich dafür, dass wir dort, wo es sinnvoll, machbar und im Sinne einer umweltverträglichen Landwirtschaft notwendig ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren – aber das ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes! Sie versuchen da, an dem, was Sache ist, vorbeizureden.

Was bedeutet also dieses Verwaltungsabkommen in der Praxis? – Österreich gibt damit überhaupt keine Standards auf. Dieses Verwaltungsübereinkommen bedeutet nicht, dass neue Mittel auf den Markt kommen, die in Österreich verboten wären. Genau das ist im Verwaltungsübereinkommen zu regeln, genau darum geht es ja!

Es kann also nur bedeuten, dass man dem Erzeuger – und jetzt, bitte ich, zuzuhören! – ein zweites, zusätzliches, aufwändiges Prüf- und Zulassungsverfahren in Österreich erspart. Das ist der einzige Punkt, um den es dabei im Wesentlichen geht. Die Mittel, um die es in diesem Übereinkommen geht, kämen sowieso nach Österreich, wenn der Importeur das aufwändige Zulassungsverfahren, das er schon einmal hinter sich gebracht hat, in Österreich noch einmal anstrengen würde. Das ist, glaube ich, der Punkt, und an dem sollten wir nicht vorbeireden.

Es kann im heutigen Europa doch nicht so sein, dass die österreichische Behörde die Oberaufsicht über eine andere Behörde eines anderen europäischen Mitgliedstaates ausübt, noch dazu in der Bundesrepublik Deutschland, wo erstens hohe Standards existieren und zweitens eine Verbraucherschutzministerin am Werk ist, der man nicht unbedingt eine aufdringliche Nähe zu den Bauern nachsagen kann. Aber es geht auch darum, dass die Wirtschaft in diesem neuen Europa nicht unnötig schikaniert, nicht mit unnötigen Ballasten befrachtet wird.

Aus diesem Grund sollten wir uns auch in dieser Diskussion bemühen, die Fakten auseinander zu halten. Wir wollen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln senken, und wir müssen uns darum auch ständig bemühen, aber um diese Frage geht es in diesem Gesetz nicht. Wenn dieses Gesetz auf dieser Ebene überhaupt eine Auswirkung hat, dann ist es – im Gegensatz zu dem, was Sie darzustellen versuchen – sogar ein weiterer Beitrag zu mehr Ökologie, weil es in Europa eine Reihe von umweltschonenden, sehr modernen Präparaten gibt, die bei uns oft gar nicht


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