Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 138

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Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Albrecht Konecny, Hedda Kainz, Roswitha Bachner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Debakel bei der Krankenkassensanierung (1946/J-BR/02).

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die dringliche Anfrage der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen.

Da diese Anfrage inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Herrn Bundesrat Professor Albrecht Konecny als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte.

18.13

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die dringliche Anfrage, die wir Ihnen heute stellen, soll nichts an der Notwendigkeit in Zweifel ziehen, über eine solide, finanzielle Basis des öffentlichen Gesundheitssystems weiter nachzudenken und auch Maßnahmen zu treffen.

Was wir Ihnen zuallererst vorwerfen, ist, dass Sie genau wissen, dass Sie die Bevölkerung bis aufs Blut gequält haben, dass Sie bei einer Abgabenbelastung von 46 Prozent an der Kapazitäts- und Leidensgrenze der Menschen angelangt sind (Beifall bei der SPÖ) und dass Sie daher in Bereichen, in denen zusätzliche Mittel erforderlich wären, keine Problemlösungen mehr anbieten – das andere waren auch keine –, sondern nur noch Spuren verwischen.

Wir haben in Österreich aus historischen Gründen – über die Frage der Systemisierung dieses Bereiches kann und soll diskutiert werden – zahlreiche Krankenversicherungsanstalten. Das ist zum Teil nicht nur historisch zu erklären, sondern ist auch sinnvoll, weil auf bestimmte Bedürfnisse regionaler oder berufsgruppenmäßiger Versichertenkörper in einer spezifischeren Art im Rahmen der Selbstverwaltung und Selbstentscheidungsfähigkeit der Kassen eingegangen wer-den kann.

Die Bedingungen dieser Kassen sind nicht gleich. Weder ist die Dichte des medizinischen Versorgungssystems – auch wenn man zu steuern versucht, jedes Angebot erzeugt sich seine Nachfrage – noch die Altersstruktur der zu Behandelnden und damit ihre Krankheitsanfälligkeit, noch ist die Zahl der Beitragsleistenden und der mitversicherten Personen in allen Bereichen und Bundesländern gleich. Ich sage auch ganz offen: Auch die wirtschaftliche Gebarung der Kassen ist keineswegs in jedem Fall gleich, auch wenn die ausgewiesenen Defizite nicht notwendigerweise etwas über die wirtschaftliche Effizienz der Betriebsführung angesichts dieser unterschiedlichen Rahmenbedingungen aussagen.

Dieses System macht ein gewaltiges Defizit. Dieses Defizit ist nicht, wie das in illusionären Parolen aus dem Süden des Landes und auch von anderswo wie immer gesagt wurde, durch Verwaltungsstraffung, durch Reorganisationsmaßnahmen und Einsparungen lösbar oder rückführbar. Nein, dieses Defizit ist Ausdruck der hohen Kosten, die ein von unserer Bevölkerung mit Recht einverlangter hoher Standard des Gesundheitssicherungssystems verursacht.


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