Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 142

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Beantwortung der an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichtete Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck das Wort. – Bitte.

18.33

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich kann mit einer Bemerkung von Bundesrat Professor Konecny durchaus konform gehen, was seine Spurenverwischungsfrage betrifft, indem ich ihm nämlich beipflichte, dass, wenn wir mehr oder weniger mildtätig die 30-jährige monokolore Verantwortung für das Gesundheitswesen in Österreich betrachten, seit 14 Jahren hier nicht sehr viel geschehen ist. (Oh-Rufe bei der SPÖ. – Beifall der Bundesräte Gasteiger und Dr. Nittmann.  – Bundesrat Konecny: Was war das jetzt? – Bundesrat Gasteiger: Das gibt es ja nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen.) Allerdings nur bis zum 4. Februar 2000. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Sie meinen, die Neuordnung des Gesundheitssystems ist mit dem Namen Sickl verbunden!)

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass Bundeskanzler Klima am 12. Dezember 1999 angesichts der Tatsache eines Abganges von 180 Millionen € – damals waren das 2,5 Milliarden Schilling – und in der Folge eines tatsächlichen Abganges in der Höhe von 250 Millionen € gesagt hat: Diesmal müssen sich die Krankenkassen selbst reorganisieren.

Die neue Bundesregierung ist mit Schwung und Elan an diese Sache herangegangen, und ich darf weiters daran erinnern, dass die Abgangsprognose der Hauptverbandsführung alt für das Jahr 2001 mit 460 Millionen € angegeben war. Tatsächlich hat sie dank unserer Maßnahmen dann 148 Millionen € betragen, wovon 140 Millionen € im Ausgleichsfond gedeckt waren, sodass mit einem Abgang von 8 Millionen € fast das Nulldefizit erreicht werden konnte.

Für das heurige Jahr war die Prognose noch schlimmer. Sie betrug 9,3 Milliarden Schilling oder 680 Millionen €. Die heutige Prognose liegt etwa zwischen 160 und 180 Millionen €, und auch das wird gedeckt sein.

Nun aber zur Beantwortung.

Zur Frage 1:

Die Bundesregierung hat die ASVG-Novelle, in der der Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger neu geordnet wird, deshalb noch vor Ablauf der Begutachtungsfrist beschlossen, um eine Verschiebung dieser Novelle im Parlament noch vor der Sommerpause zu ermöglichen. (Bundesrat Konecny: "Verabschiedung" meinen Sie wohl!)

Zur Frage 2:

Gemäß der einschlägigen Entschließung des Nationalrates anlässlich der Verabschiedung des Geschäftsordnungsgesetzes haben die begutachtenden Stellen ihre Stellungnahmen unmittelbar dem Präsidium des Nationalrates übersendet. Sie sind daher elektronisch über www.parlinkom.gv.at abrufbar.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Der Geschäftsführer des Hauptverbandes, Dr. Kandlhofer, der selbst Initiator der Regelung des Ausgleichsfonds in der ASVG-Novelle ist, hat die Aufgabe übernommen, Verhandlungen mit allen Trägern zu führen. Ich möchte festhalten, dass es sich bei der Regelung betreffend Ausgleichsfonds um eine Angelegenheit der Selbstverwaltung und nicht um eine Angelegenheit der Länder handelt. Die Regelung fand unter der Prämisse, dass sämtliche Darlehen bis spätestens 2010 rückgezahlt werden müssen, Zustimmung.

Zu den Fragen 6 bis 9:


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