Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 158

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Damit Sie nicht sagen, Sie hören von Vorarlberg, das besonders exponiert gegen bestimmte Teile dieser Vorhaben auftritt, auch keine Vorstellungen, verweise ich auf den Modellvorschlag eines Gesundheitsfonds Vorarlberg, der in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium in Arbeit ist und durchaus mit Interesse als so genanntes Pilotprojekt aufgenommen wird, weil wir glauben, dass durch eine Zusammenführung aller Kräfte doch erhebliche Einsparungen an Ort und Stelle möglich sein werden.

Für den vorgeschlagenen Finanzierungsweg werden im Wesentlichen zwei Argumente vorgebracht. Das eine ist zunächst die Einforderung von Solidarität – gemeint ist: jener, die zahlen sollen. Aber ich frage mich: Wäre es nicht auch zunächst solidarisch, nicht großzügiger zu sein als andere, die das zahlen sollen? Und wäre es nicht auch solidarisch, nicht auf Finanzpolstern in Form von Liegenschaften sitzen zu bleiben, während andere zahlen sollen?

Ein zweiter strittiger Punkt ist die Frage der Rückzahlungsverpflichtung, worüber die Diskussion durch die etwas verunglückte Formulierung in der Regierungsvorlage ausgelöst wurde: "Rückzahlung nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten". – So eine Bank, die mir das konzediert, hätte ich auch gerne! (Heiterkeit des Bundesrates Konecny. ) – Der Herr Staatssekretär hat darauf hingewiesen, dass ein Rückzahlungsplan gesetzlich vorgesehen werde. Wir stehen dem von Vorarlberg aus mit einer gewissen Skepsis gegenüber, weil wir wissen, wie leicht einfache Mehrheiten solche Regelungen wieder verändern können. Ein Mindeststandard wäre wohl eine zivilrechtlich einklagbare Verpflichtung, untermauert durch eine entsprechende Garantieerklärung.

Diese Skepsis, die wir haben, hat auch einen ganz bestimmten Grund. Ich weise nur auf ein Zitat zur Verteidigung dessen hin, warum man die Mittel nicht auf dem Kapitalmarkt beschaffe. Es wurde hier gesagt, die Zeit des Schuldenmachens sei vorbei. – Wenn ich nun daran denke, dass "Schulden" gleichzuhalten ist mit "Rückzahlungsverpflichtung", dann folgt im Umkehrschluss: Wenn es keine Schulden sein sollen, dann gibt es auch keine Rückzahlung. (Heiterkeit und demonstrativer Beifall des Bundesrates Konecny. )  – Daher scheint mir das, was bisher als Ausschussvorlage auf dem Tisch liegt, erheblich verbesserungsbedürftig zu sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP. – Bravoruf der Bundesrätin Bachner. )

Die Unsicherheit, ob es im Nationalrat und dann erst recht im Bundesrat, in dem die Mehrheitsverhältnisse noch etwas sensibler sind, eine ausreichende Zustimmung geben wird, führt zu weiteren Verhandlungen. Das ist etwas, was wir durchaus ins Treffen führen können, wenn man uns fragt: Warum seid ihr eigentlich da? – Weil wir durchaus auch die Rute ins Fenster stellen und sagen können: Hier muss nachgebessert werden.

Ich hoffe sehr, dass die jetzt eingeleiteten Verhandlungen unter Einbindung der Länder zu einem Ergebnis führen, das keinen Einspruchsantrag notwendig macht – den wir folgerichtig sonst stellen müssten, jedenfalls von Vorarlberg aus.

Der von sozialdemokratischen Bundesräten vorgelegte Entschließungsantrag geht in einem Punkt ins Leere: Es wird eine verfassungsrechtliche Prüfung verlangt – diese brauchen wir, ich rede jetzt nur für Vorarlberg, eigentlich nicht; sie liegt vor, und sie ist aus unserer Sicht ausreichend klar –, und darauf gründet sich auch die Ankündigung, selbst im Wege einer Beschlussfassung eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof anzustreben. – Diese Prüfung brauchen wir also aus unserer Sicht nicht.

In einem zweiten Punkt geht der Antrag nicht ins Leere, sondern ins eigene Knie. Es wird nämlich verlangt, die Zustimmung der Länder einzuholen. – Die Zustimmung der Länder zu Gesetzesvorhaben des Bundes wird an sich im Wege des Bundesrates wahrgenommen. Das haben Sie bisher auch mit aller Vehemenz, auch gegenüber Ansprüchen der Landeshauptmännerkonferenz und der Landeshauptmänner, verteidigt. Was wir mit einer Zustimmung machen würden, wäre, quasi uns selbst in Frage zu stellen.

In einem dritten Punkt ist der Entschließungsantrag geradezu kontraproduktiv. Sie verlangen nämlich vom Bundesminister, die Zustimmung der Länder zu dieser Vorlage einzuholen. Das


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