Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 159

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will ich explizit nicht, sondern ich will eine andere Vorlage als das, was als Regierungsvorlage bisher im Gesetzgebungsverfahren sichtbar geworden ist! Also das, was Sie hier verlangen, würde geradezu zu einem gegenteiligen Effekt von jenem führen, den Sie haben wollen. Wir möchten gerne eine andere, eine bessere Regelung; Sie hingegen hätten gerne den Bundesminister aufgefordert, er solle sich um Zustimmung der Länder zu dieser Vorlage bemühen.

Aus diesen drei genannten Gründen kann ich, bei aller bekannten Skepsis des Landes Vorarlberg gegenüber den bisher vorliegenden Regelungsvorschlägen, dem Entschließungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.

19.46

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich möchte nur noch eine kurze Anmerkung zu einigen Daten machen, die offensichtlich nicht ganz im richtigen Zusammenhang erwähnt wurden oder nicht verstanden wurden:

Natürlich sind die Kosten, die eine Grippewelle verursacht, in den Bundesländern unterschiedlich, weil sie natürlich unterschiedlich auftritt und die Kosten von der Anzahl der Infektionen abhängen. Die Krankheitskosten sind im Wesentlichen errechenbar und gleich, aber nicht in jedem Bundesland findet eine gleich große Grippewelle statt.

Ich verstehe alle Berechnungen, die vorher genannt wurden. Das Einzige, was ich nicht verstehe, ist, warum die Einnahmen der Wiener Gebietskrankenkasse, wenn die Wirtschaftslage in Wien so gut ist, gegenüber den anderen Bundesländern um 50 Prozent zurückgeblieben sind, nämlich nur 2,1 Prozent gegenüber 3,1 Prozent, dem Durchschnitt im übrigen Österreich, betragen.

Hinsichtlich der Frage der Rücklagen, die immer wieder aufgetaucht ist, inwieweit gesetzliche Rücklagen angesammelt, gehortet – oder wie immer das beschrieben wird – werden müssen, besteht hinsichtlich des ASVG keine vorgeschriebene Mindestgröße. Hingegen besteht seitens des ASVG die Aufforderung, dass zum Jahresende ein Zwölftel der Jahresausgaben zur Bedeckung vorzusehen ist und, wenn dieses nicht vorhanden ist, aus dem Mitteln des Ausgleichsfonds in dieser Höhe – und um keinen Euro mehr – zu bedecken ist.

Sie werden bei aller Diskussion dennoch den Österreichern erklären müssen, warum auf der Grundlage dieser Bestimmung, in der ein Zwölftel – das sind 8,33 Prozent – der jährlichen Aufwendungen als Jahresrücklage vorgesehen ist, von den neun Gebietskrankenkassen tatsächlich aber 12,75 Prozent an Rücklagen gehortet werden. Das sind um 50 Prozent überhöhte Rücklagen, und das angesichts eines Abgangs im ordentlichen Betrieb! Das heißt, dass einem Abgang im Jahre 2000 von 170 Millionen € 340 Millionen € an Rücklagen gegenüberstehen, die aus Klientengeldern dort abgezogen wurden. Hier gibt es Erklärungsbedarf!

Wenn ich mir die Länder anschaue, die aus den Einnahmen von Seiten ihrer Klienten, nach Bereinigung ihres eigenen Abgangs, fast ein Drittel dieser Einnahmen in Rücklagen überführen und dann sagen, Sie hätten kein Geld oder sie werden demnächst defizitär sein, so ist festzustellen, dass der Spitzenreiter unter ihnen Salzburg mit 30,25 Prozent ist, gefolgt von Vorarlberg mit 27,98 Prozent, Oberösterreich mit 22,88 Prozent und Niederösterreich mit 19,22 Prozent. – Hier besteht sicherlich Erklärungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.49

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.


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