Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 160

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Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Kainz, Bachner, Kollegen und Kolleginnen auf Fassung einer Entschließung betreffend Einholung einer Zustimmung der Länder zu dieser Maßnahme – Prüfung der Verfassungskonformität vor.

Hiezu wurde eine namentliche Abstimmung verlangt.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Wir gehen daher in diesem Sinne vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge und ist mündlich mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführer um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge. (Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Kainz und Hagen geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit "Ja" oder "Nein" bekannt.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Da es ziemlich offensichtlich ist, dass keine Stimmengleichheit vorhanden ist, mache ich von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit "Ja".

Ich darf, um mein Verhalten zu erklären, dazu anmerken, dass laut Geschäftsordnung der Präsident nur dann berechtigt ist, seine Stimme abzugeben, wenn keine Stimmengleichheit gegeben ist, weil Stimmengleichheit automatisch eine Ablehnung des Antrages bedeuten würde.

Ich möchte die Zeit, während der die Stimmen ausgezählt werden, aber auch dazu nützen, die Bundesrätinnen und Bundesräte darum zu bitten, sich bei derartigen Abstimmungen nach Möglichkeit ruhig zu verhalten, denn es ist für die Beamten des Hauses sonst sehr schwer, "Ja" und "Nein" akustisch zu unterscheiden. Daher ersuche ich Sie, bei solchen Abstimmungen die gute Unterhaltung auf ein bisschen später zu verschieben. (Auf Grund divergierender Abstimmungsergebnisse wird die namentliche Abstimmung wiederholt.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Mit "Ja" stimmten 15 Mitglieder des Bundesrates, mit "Nein" 32. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte

Auer;

Bachner, Binna, Boden;

Freiberger;

Gruber Manfred, Gstöttner;

Haselbach, Hoscher;

Kainz, Konecny;

Rosenmaier;

Schlaffer;

Todt, Trunk;


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