Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 162

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Danach haben wir nicht gefragt! Unsere Frage war: Wie lautete der Auftrag? – Wir können daher leider nicht beurteilen, ob der Auftrag erfüllt wurde.

Was Herr Jenewein gemacht hat, hat bekanntlich inzwischen die österreichische Öffentlichkeit erheitert: Er hat Textbausteine nach einem nicht wirklich durchschaubaren System durcheinander gewürfelt. Offenbar haben die beiden Kandidaten für den stellvertretenden Generaldirektor ähnliche Lose gehabt, und sie haben daher auch ähnliche bis gleiche Texte bekommen, etwa "hervorragend geeignet", "durchsetzungsfähig" und ähnlich nette Qualifikationen. Ich muss Kollegen Freitag in Schutz nehmen: Ein Klon des Herrn Gaugg ist er wirklich nicht, auch wenn man das nach dieser Beurteilung annehmen könnte! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Rosenmaier. )

Dieses Gutachten hat Herr Jenewein – was bei der Verwendung von Textbausteinen relativ leicht ist, da man per Zufallssystem auf Tastenkombinationen drücken kann – nach einem angeblich einstündigen Gespräch zusammen zu gruppieren gewusst. Uns interessiert dabei: War es sein Auftrag, Textbausteine zusammenzuwürfeln? Oder war es vielleicht sein Auftrag, etwas Ernsthaftes über die Qualifikation auszusagen? – Auf Grund dieser Antwort erfahren wir es nicht! Aber das haben wir gefragt!

Herr Staatssekretär! Wir würden gerne wissen, was Herr Jenewein tun sollen hätte: am Computer Bausteine zusammenfügen oder Empfehlungen abgeben?

Für das Computerbaustein-Zusammenfügen ist Herr Jenewein auch honoriert worden. Wir haben gefragt, welche Kosten für die Inanspruchnahme des Personalberaters Jenewein für wen entstanden sind. – Dazu muss ich sagen: Ich verstehe natürlich den Herrn Bundesminister, dass er uns keine detaillierte Antwort geben kann, denn Herr Gaugg ist mit seinen beachtenswerten Gehaltswünschen offensichtlich noch nicht endgültig durchgedrungen, und Herr Jenewein wird mit 20 Prozent der Jahresgehaltsbruttosumme aller vier von ihm angeblich beurteilten Persönlichkeiten entschädigt; wie viele es wirklich waren, ist ebenfalls nicht ganz eindeutig, auch das wurde uns wieder einmal nicht gesagt. Man muss nun warten, bis der Vertrag unterschrieben ist, erst dann kann man sagen, wie viel zwanzig Prozent von X ausmachen. Uns wurde mitgeteilt, dass bisher eine Teilhonorarnote von 50 000 € gelegt wurde, was – wie gesagt – für das Zusammenfügen von Computerbausteinen nicht wirklich eine miserable Bezahlung ist!

Allerdings meint Herr Jenewein, dass das eigentlich noch billig sei. – Ich kann ihm das ein bisschen nachfühlen! Er hat es mir nicht persönlich erzählt, aber er hat laut Zeitungsmeldungen glaubhaft versichert, dass er der Meinung ist, dass die Hälfte dieses Honorars ein Leidenshonorar sei. (Bundesrat Freiberger: Das ist gut!) Er hat also bisher 25 000 € fürs Computerspielen und 25 000 € fürs Leiden bekommen! Er hat allerdings nicht dazugesagt, ob sich das Leiden auf das einstündige Gespräch mit Kollegen Gaugg bezieht oder worunter er sonst gelitten hat: Vielleicht unter den Pressionen des Herrn Ministers, einen bestimmten Vorschlag zu erstellen? (Bundesrat Bieringer: Wer hat da etwas von Polemisieren gesagt?) Ich polemisiere! Ist das verboten? – Vom Rednerpult aus darf man es, von der Regierungsbank eher nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte hinzufügen: Der Herr Bundesminister, der bei seiner Anfragebeantwortung ... (Zwischenruf des Bundesrates Bieringer. ) Ich bin mit Mikro leider lauter! Der Herr Bundesminister, der hier so getan hat, als hätte er mit all dem nichts zu tun, hat ein besonderes Pech mit Aktenvermerken. Es war schon der Aktenvermerk über die Besprechung im FPÖ-Klub nicht wirklich ein Ruhmesblatt für den Herrn Bundesminister, dass er nämlich laut Aussage des Herrn Wetscherek bei einer Sitzung dabei war, zu der er nach eigener Aussage nie gekommen ist! Ich bin jetzt gespannt, ob er auch den Termin mit Herrn Wetscherek nie gehabt hat, über den Herr Wetscherek ein Gedächtnisprotokoll angelegt hat, laut welchem der Herr Minister, der offensichtlich mit der Postenbestellung gar nichts zu tun haben wollte, unmittelbar nach der Entscheidung über die Besetzung den Generaldirektor zu sich berufen und ihm seine Dienstanweisungen erteilt hat.


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