Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 163

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Erstens: Herr Gaugg fängt am 1. Juni an. Zweitens: Die räumliche Unterbringung und die telefonische Erreichbarkeit sind ab diesem Zeitpunkt zu gewährleisten. Drittens: Er bekommt einen genau definierten Geschäftsbereich. Viertens: Er bekommt einen Sondervertrag.

Ich habe irgendwie doch geglaubt, dass es sich auch nach der Novelle bei der Pensionsversicherung um eine Art Selbstverwaltungskörper und nicht um einen Hauptverwaltungskörper handelt. So wurde da aber agiert! (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.)

Jetzt weiß ich natürlich wieder nicht, ob auch alle Einzelheiten des Dienstvertrages vom Herrn Bundesminister angeordnet wurden! Aber wissen Sie: Wenn Herr Gaugg 31 Jahre Vordienstzeit angerechnet bekommen will, wenn er sein Gehalt weit über jene Grenze hinauf revidiert, die auch bei einem Sondervertrag in der Pensionsversicherung möglich und üblich ist, dann ist all das nur eine Bestätigung dessen, was wir das letzte Mal gesagt haben: Da findet ein übler Postenschacher statt, und die Rolle des Herrn Bundesministers ist nicht jene jungfräuliche, wie er sie uns beim letzten Mal hier glaubhaft machen wollte!

Außerdem ist die Feststellung, dass es – auch wieder laut Haupt – kein unüberbrückbares Problem zwischen der Tätigkeit eines stellvertretenden Generaldirektors der Pensionsversicherungsanstalt und der eines Abgeordneten gibt, zumindest originell, vor allem dann, wenn der Vergleich mit der Funktion im Rahmen eines Aufsichtsratsmandates gezogen wird. – Ich hätte es dem Herrn Bundesminister gerne selbst gesagt: Ich glaube, dass die Tätigkeit eines Nationalrates in ihrer personellen und zeitlichen Intensität um einiges über das hinausgeht, was die Funktion eines Aufsichtsrats auszeichnet. Ich bin nicht oft mit Herrn Landeshauptmann Haider einer Meinung (Bundesrat Mag. Gudenus: Leider!), aber in diesem Fall muss ich ihm Recht geben: Bei der Pensionsversicherung zahlen wirklich die kleinen Hackler die Zeche für die großen Plutzer! (Beifall bei der SPÖ.)

20.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.

20.13

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich werde sozusagen nicht all zu viel zur Erweiterung beitragen können, da ich zuerst einmal feststellen darf, dass das Institut Jenewein nicht vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen mit der Kandidatenauswahl beauftragt wurde, sondern dass von der PVA im Rahmen eines Überleitungsausschusses ein Personalberatungsbüro mit der Auswahl aus einem Gremium, das aus neun Personen bestanden hat, betraut wurde. Es findet sich daher auf dieser Vereinbarung keineswegs eine Unterschrift aus unserem Ressort, sondern dieser Vertrag mit Jenewein trägt unseres Wissens nach die Unterschrift des Obmannes des PVA-Überleitungsausschusses. Daher kann ich nur noch einmal auf die zeitgerecht und korrekt erfolgten Antworten auf die Fragen 19 und 23 verweisen, die Ihnen vom Inhalt bekannt ist:

"Der Überleitungsausschuss hat in seiner dritten Sitzung am 18. März 2002 beschlossen, zur Auswahl geeigneter Kandidaten für die Position des leitenden Angestellten und leitenden Arztes der künftigen Pensionsversicherungsanstalt sowie deren ständiger Stellvertreter aus seiner Mitte ein Bewerbungskomitee zu bilden und begleitend einen externen Berater beizuziehen.

In der Folge sind der Vorsitzende des Überleitungsausschusses und seine beiden Stellvertreter übereingekommen, die Dr. Jean-Francois Jenewein GmbH mit der unterstützenden Beratung bei der Auswahl des Managements der künftigen Pensionsversicherungsanstalt zu betrauen.

Als Honorar für die vereinbarte unterstützende Beratung bei der Auswahl des leitenden Angestellten und des leitenden Arztes sowie deren ständiger Stellvertreter" – also vier Personen – "wurden pauschal 20 Prozent des Jahresbruttoentgeltes jeder zur besetzenden gelangenden Position, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, vereinbart. Bisher wurden vereinbarungsgemäß Teilhonorarnoten in Gesamtbetrag von 50 000 €, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, gelegt.


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