Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 164

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Die Zahlung erfolgt durch die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten."

Mit 24. ist auch ein Schreiben an Generaldirektor Wetscherek mit der Frage nach weiteren Auskünften gegangen. Ich kann Ihnen insofern nur sagen, da mir der Inhalt nicht bekannt ist, dass die Summe nach oben mit 95 000 €, unabhängig von der tatsächlichen Jahresbruttolohnsumme, limitiert ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.16

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort. – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Fortsetzung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir setzen die Verhandlung über die Tagesordnungspunkte 8 bis 10 fort.

Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Wünscht noch jemand das Wort zu den Punkten 8 bis 10? – Das ist nicht der Fall.

Daher ist die Debatte geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates, die natürlich getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge. Ich erspare mir die Verlesung sämtlicher Gesetze, die hier beinhaltet sind und einer Veränderung unterzogen werden, denn die Kurzfassung betreffend das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz ist Ihnen bekannt.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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