Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 165

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11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (1117 und 1149/NR sowie 6668 und 6681/BR der Beilagen)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Postsparkassengesetz 1969, das Alkoholsteuergesetz und das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird und zur Ergänzung von Übergangsbestimmungen im HGB (1150/NR sowie 6682/BR der Beilagen)

13. Punkt


Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang (1037 und 1152/NR sowie 6683/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2002 betreffend das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen (1038 und 1153/NR sowie 6669 und 6684/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte wieder unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Berufsausbildungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Neugründungs-Förderungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem das Postsparkassengesetz 1969, das Alkoholsteuergesetz und das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird und zur Ergänzung von Übergangsbestimmungen im HGB,

ein Internationales Kaffee-Übereinkommen von 2001 samt Anhang und

das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 samt Anhängen.

Die Berichterstattung über die Punkte 11 bis 14 hat Herr Bundesrat Weilharter übernommen. Ich darf um die Berichte bitten.

Berichterstatter Engelbert Weilharter: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zum Tagesordnungspunkt 11. Ich darf mit Ihren Einverständnis auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten, nachdem dieser schriftlich vorliegt, und mich auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht zu Tagesordnungspunkt 12 des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten und mich wiederum auf die Antragstellung beschränken darf.


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