Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 166

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 13 liegt der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit auch in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichte und mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich komme ich zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit betreffend Tagesordnungspunkt 14, der auch in schriftlicher Form vorliegt, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Gruber. – Bitte.

20.22

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich feststellen, dass wir Sozialdemokraten grundsätzlich für einen erleichterten Zugang zum Gewerbe zu gewinnen sind. Wir gehen davon aus, dass bei einem leichteren Zugang zum Gewerbe doch mehr Unternehmen in die Selbständigkeit kommen und in der Folge auch Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ein fairer Wettbewerb statt Marktabschottungen bringt letztlich Vorteile für die Beschäftigten, für die Wirtschaft und für die Konsumenten. Auch ungerechtfertigter Konkurrenzschutz soll beseitigt und Regulierungen sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Es erscheint uns auch sinnvoll, dass das Scheitern aus lauteren Gründen verankert wird und jemand, der aus redlichen Gründen wirtschaftlich abgestürzt ist und in Konkurs ging, eine zweite Chance bekommt.

Allerdings meinen wir, dass das Ganze nicht vollständig ist und man sich noch einmal überlegen sollte, welche Übergänge es gibt. Da könnte es unserer Meinung nach zu Problemen kommen. – Bis hierher können wir dem Entwurf unsere Zustimmung geben. Bedauerlicherweise hat dieser Gesetzentwurf aber auch Schwachstellen, die eine Zustimmung von unserer Seite nicht möglich machen.

Kritik üben wir, weil wir nicht einsehen, dass es sich einzelne Berufsgruppen wieder richten konnten, zum Beispiel die Zahnärzte oder die Rauchfangkehrer, während etwa die Zahntechniker und Bestatter benachteiligt sind. Die Mechatroniker und die Ernährungsberater erleben überhaupt einen Rückschritt im Bereich der Liberalisierung.

In Zeiten wie diesen, in welchen die Qualität der Schlüssel zum Erfolg ist, können wir einfach nicht hinnehmen, dass Qualifizierungsvoraussetzungen für die Ausbildung von Lehrlingen beim Unternehmer abgeschafft und durch eine Ausbildungsprüfung, die einen reinen Formalakt darstellt, ersetzt werden. Es ist unserer Meinung nach sicherzustellen, dass man den notwendigen fachlichen Anforderungen gerecht wird und dass es zu keiner Reduktion der Qualität kommt. – Diesbezüglich, Frau Staatssekretärin, wäre der Herr Minister gefordert gewesen, sich mit demselben Engagement, mit dem er für die Liberalisierung eingetreten ist, auch für die Chancen der Lehrlinge und der Jugendlichen einzusetzen!

Eine Frage, die ich dem Herrn Minister gerne gestellt hätte, ist, warum Stromlieferverträge oder Telekom-Bestellungen nicht in die Verbotsbestimmungen des § 57 aufgenommen wurden, um die Konsumenten vor Keilerpraktiken zu schützen. Warum fallen Spediteure und Immo


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