Bundesrat Stenographisches Protokoll 689. Sitzung / Seite 167

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bilienmakler nicht unter die Zuverlässigkeitsüberprüfung? – Skandale in letzter Zeit müssen diese Frage erlauben!

Wir Sozialdemokraten vermissen weiters eindeutige Regelungen im Bereich der Pfandleiher sowie klare Datenschutzregelungen in diesem Gesetz.

Daher möchte ich abschließend für uns festhalten: Es wurde ein erster Schritt in Richtung Liberalisierung gesetzt. Böse Zungen könnten das aber auch als Scheinliberalisierung bezeichnen. Es ist dies weder ein großer Wurf noch ein Jahrhundertgesetz, wie auch im Nationalrat festgestellt wurde.

Für uns kommen die Konsumenten, die Ausbildung und die Qualität zu kurz, und damit bleibt auch die Liberalisierung auf der Strecke. Daher können wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung leider nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinbichler. – Bitte.

20.26

Bundesrat Leopold Steinbichler (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur vorliegenden Novelle der Gewerbeordnung 1994, des Berufsausbildungsgesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Neugründungs-Förderungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes darf ich Folgendes festhalten:

Grundsätzlich trägt diese Novelle, wie bereits erwähnt, zur Entbürokratisierung bei, denn es werden doch über 130 Paragraphen gestrichen, und es ist zu hoffen, dass es durch die Zunahme der Firmenneugründungen mehr Dynamik und Innovation auf dem Arbeitsmarkt geben wird und dadurch mehr und neue Jobs gesichert werden können.

Bei der Lehrlingsausbildung ist zu begrüßen, dass es durch die Möglichkeit, Lehrlinge auch in Teilgewerben ausbilden zu können, zu wesentlich mehr Flexibilität in der Lehrlingsausbildung kommt. Ich denke, dass besonders in der Lehrlingsausbildung – und wir haben auch viele Gewerbetreibende – die Praxis sehr wesentlich und entscheidend ist, und die diesbezügliche Flexibilität wird dadurch wesentlich stärker gefördert.

Es wäre allerdings sinnvoll und ein gewaltiger Erfolg, wenn es in einem weiteren Schritt gelingt, Meisterprüfungsabsolventen den Universitätszugang zu ermöglichen. Wir sprechen immer wieder vom verbesserten Zugang zu den Studien, und das wäre ein sinnvoller Ansatz.

Im Zusammenhang mit dem Konsumentenschutz möchte ich auf eine wesentliche Verbesserung durch die Novelle der Gewerbeordnung verweisen: Durch die größere Rechtssicherheit für Bauernmärkte wird den Konsumenten eine wertvolle Möglichkeit eröffnet, unverfälschte naturnahe Lebensmittel zu kaufen.

Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen – das wurde heute auch schon bei einem anderen Debattenbeitrag angesprochen –, wie sehr heute EU-weit Zeitungsartikel betreffend regional produzierte Qualitätslebensmittel von den Konsumenten geschätzt werden, denn so wird für bewusste Konsumenten eine Möglichkeit gesichert, echte Qualitätsprodukte einzukaufen, und ich lade herzlich ein, dass diese Möglichkeit bei Direktvermarktern und Bauernläden genützt wird!

Oftmals wird so gesprochen, als ob die Direktvermarktung eine Art Hobby wäre oder Bauern zusätzliche Arbeit suchen würden. – Ich darf darauf verweisen, dass durch die schlechte Preissituation bei den konventionellen Produkten die Bauern natürlich in die Direktvermarktung gezwungen werden und es daher wichtig ist, dass wir mit dieser Novelle und mit zusätzlichen Novellen die Vermarktung dieser Produkte ermöglichen.


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