Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 48

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Nunmehr besteht die Absicht, den Unabhängigen Verwaltungssenat auch in Administrativverfahren als Berufungsinstanz einzurichten. Im Administrativverfahren hätte der Landeshauptmann nach der derzeitigen Rechtslage nicht die Berechtigung, Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Hier wollten wir eine einheitliche Spruchpraxis und damit mehr Rechtssicherheit erwirken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf nur in Erinnerung bringen, dass vor einigen Minuten – es ist noch nicht lange her – Landeshauptmann Schausberger darüber gesprochen hat, dass man sich, ungeachtet der Meinung der eigenen Partei und der eigenen Regierung doch einmal überzeugen sollte, ob all das in Ordnung ist, und zwar für uns als Länder, für uns als diejenigen, die es in der Praxis umzusetzen haben und die sich dann dementsprechend verhalten müssen. – Ich denke, dass das nicht der Fall ist. – Wir haben ja die Abstimmungspraxis der ÖVP und der FPÖ hier im Parlament gesehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Unser Abänderungsantrag lautete daher: Der Landeshauptmann ist berechtigt, gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Gegen ein Straferkenntnis steht dieses Recht dem Landeshauptmann nur dann zu, wenn der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates das Straferkenntnis der Bezirksverwaltungsbehörde aufgehoben hat.

Dies wäre eine gute und saubere Lösung, aber diese wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Der Antrag Mitterlehners allerdings, der eine drei Wochen davor beschlossene Regelung wieder aufhebt und nebenbei, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, als EU-Richtlinie allseits bekannt ist, wurde angenommen und beschlossen.

Lobbyismus ist gut und schön. Wir wissen, dass es ihn gibt, wir wissen, dass er da und dort wahrscheinlich notwendig ist. Aber wenn Sie in dieser Art und Weise versuchen, Gesetze zu machen, dann können Sie von uns, der Fraktion der Sozialdemokraten, nicht erwarten, dass wir einer solchen Regelung zustimmen.

Von uns, die wir an diesem ganzen Gebilde, an diesem ganzen Gesetz und gerade an den Bereichen, in denen wir auch als Gewerkschafter eine sehr wichtige Position einnehmen, mit großer Gewissenhaftigkeit mitgearbeitet haben und die wir mit hohem Verantwortungsbewusstsein an dieses Thema herangegangen sind, kann man nicht erwarten, dass wir dem zustimmen, vor allem, da solche Vorgangsweisen und solche Regelungen zum Tragen gekommen sind. Daher wird meine Fraktion diesem Kapitel die Zustimmung verweigern.  – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.57

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ager. – Bitte.

10.57

Bundesrat Hans Ager (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Hoher Bundesrat! Unter den Punkten 1 bis 4 der heutigen Tagesordnung werden ein Bundesgesetz behandelt, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz – Regulierungen im Elektrizitätsbereich betreffend – geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, und ein Abkommen zwischen den Regierungen von Österreich und Ungarn, das die Beschäftigung in Grenzzonen regelt.

Zum Gaswirtschaftsgesetz ist ergänzend zu Kollegen Freiberger zu sagen (Bundesrat Freiberger: Ich habe nicht geredet!): Es wurden gewaltige Liberalisierungsschritte gesetzt, die, wie er auch schon gesagt hat, allen zu Gute kamen und nicht nur den "Großkopferten", wie wir in Tirol sagen, also den Großkunden. Österreich ist EU-weit beim Ökostrom trotzdem Vorreiter.

Weiters werden Investitionen für den Ausbau von Gas- und Stromleitungen gefördert. Dazu gibt es eine Missbrauchsaufsicht und eine große Tariftransparenz.


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