Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 47

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dafür wären, wie man diese Summe in verschiedenen Bereichen gut einsetzen könnte. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

Geeintes Marschieren der Länder für Wirtschaft und Haushalte – das ist etwas, was ich für gut und wichtig halte. Mit größter Verantwortung für Österreich betrachtet heißt das also, dass die Wirtschaft und der Konsument – und Konsumenten sind wir letztendlich alle – jetzt zu billigeren Gaspreisen kommen. Das wird sich auch auf die Geldbörse auswirken, was sehr wichtig ist.

Meine Damen und Herren! Was für einen Stellenwert hat Erdgas eigentlich in Österreich? Wie viel haben wir eigentlich davon, wofür brauchen wir es? – In Österreich beträgt der Verbrauch von Erdgas rund 7 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Wenn man nun fragt, woher denn das Erdgas eigentlich kommt, dann gibt es einige ganz "Gescheite", die sagen, natürlich aus der Erde. – Das stimmt schon. (Bundesrat Schöls: Darum heißt es ja "Erdgas"! – Heiterkeit bei der ÖVP.) Wir wollen aber auch wissen, woher es Österreich importiert. Rund 80 Prozent kommen aus Russland, rund 20 Prozent aus Norwegen, der Nordsee und Algerien, und ein kleiner Teil kommt aus der europäischen Eigenproduktion.

Das heißt also, wir sind voll importabhängig. Auf Grund dieser Importabhängigkeit, die ich mit der Information, woher wir Erdgas beziehen, demonstrieren wollte, war es umso wichtiger, dass diese Lösung für den Gasmarkt bewirkt werden konnte. Das Gas – das sollte man hier in diesem Haus zumindest einmal erwähnen – kostet in der Rohproduktion 6 bis 7 Cent pro Kubikmeter. Für den Konsumenten kostet es 40 bis 50 Cent.

Erdgas ist daher einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren, der auch zu einer sehr großen wirtschaftlichen Prosperität und Entwicklung in Österreich beigetragen hat. Man hat sich damit beschäftigt, und man sieht, wie positiv der Erdgasausbau vorangetrieben wurde und wird.

Die unserer Meinung – der Meinung der sozialdemokratischen Fraktion – nach sehr wichtigen Punkte wie die Missbrauchsaufsicht, die Regelung, dass Leitungsreserven nicht reserviert werden können, und das Tariftransparenzgesetz – wichtig vor allem für die Kleinverbraucher – sind positiv erledigt. Durch diesen Konsens sind rund 130 Millionen € Einsparungspotenzial für die österreichische Bevölkerung erzielt worden. Das ist ein gutes Gesetz, daher geben wir ihm auch unsere Zustimmung. (Bundesrat Steinbichler: Wie schaut es mit der ... aus?)

Hinsichtlich der Änderung beziehungsweise Novellierung der Gewerbeordnung kann ich mich allerdings nicht so positiv äußern. Das hat natürlich Gründe: Man braucht sich nur anzusehen, wie die Regierungsparteien wieder in ihrem Element sind, über alles drüberzufahren, was im Wege steht. Was für sie uninteressant ist, wird weggewischt, ohne darüber nachzudenken, und was ihnen nicht gefällt, wird ganz einfach geändert.

Das haben wir am 10. Juli bei der letzten Nationalratssitzung feststellen müssen. Die Tatsache, dass der vom Abgeordneten Mitterlehner im Nationalrat eingebrachte Abänderungsantrag zur Novellierung der Gewerbeordnung angenommen und der am gleichen Tag vom Abgeordneten Eder von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte Antrag abgelehnt wurde, zeigt, dass wieder einmal eindeutig mit zweierlei Maß gemessen wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Bundesrates Ledolter. )

Ich werde das Thema nicht lange zerlegen, aber man soll zumindest auch in diesem Haus wissen – auch diejenigen, die sich vielleicht nicht so genau mit der Thematik befasst haben –, worüber wir hier sprechen und warum wir uns hier so und nicht anders verhalten können.

Frau Staatssekretärin! Bei unserem Antrag, der vom Abgeordneten Eder eingebracht wurde, geht es um § 371a der Gewerbeordnung aus 1994. Hier gibt es aus unserer Sicht ein Problem, das ohne großen Aufwand zu lösen gewesen wäre. Derzeit sieht § 371 Gewerbeordnung aus 1994 vor, dass der Landeshauptmann lediglich dann Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben kann, wenn der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates ein Straferkenntnis betrifft.


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