Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 65

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Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zu stimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird (EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz) (1180 und 1195/NR sowie 6708/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird, EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz, zur Kenntnis.

Der Inhalt dieses Antrages liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Roswitha Bachner. – Bitte, Frau Bundesrätin.

12.21

Bundesrätin Roswitha Bachner (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Wir haben uns heute mit der Aufhebung des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen zu befassen. Das Nachtarbeitsverbot für Frauen besteht seit 1919, das heißt: seit 82 Jahren. Ich meine, es besteht aus gutem Grund so lange.


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