Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 66

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Für die Vorbereitung meiner Rede habe ich mich in der Literatur etwas eingelesen, und zwar ob es dazumal schon Erhebungen gab, wie die Auswirkungen der Nachtarbeit von den Betroffenen, damals hauptsächlich Männer, gesehen wurden.

Auch damals schon wurden die Auswirkungen in der Richtung dokumentiert, dass Menschen, die in der Nacht arbeiten, nicht unerhebliche gesundheitliche Schäden aufzuweisen haben, und zwar wurden damals schon erhöhte Schlafstörungen, Essstörungen und damit verbunden Verdauungsstörungen, Übernervosität und viele andere gesundheitliche Beeinträchtigungen dokumentiert.

Vermehrt dokumentiert wurden diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Frauen, und das ist auch ganz logisch zu erklären, weil sowohl damals als auch heute Frauen, die damals schon in der Nacht eingesetzt wurden, auf Grund der noch immer vorhandenen und damals noch vermehrt vorhandenen Familienbetreuungspflichten oftmals nicht die Möglichkeit hatten, untertags den verloren gegangenen Schlaf nachzuholen. Das hat sich natürlich auf die Frauen viel drastischer ausgewirkt.

Man könnte jetzt sagen: Das war einmal! – Dem ist aber leider nicht so, weil sich bei den von mir bereits erwähnten Punkten nicht allzu viel geändert hat. Die gesundheitlichen Auswirkungen gibt es heute genauso wie damals. Diese sind heute wie damals zu verzeichnen, und leider – das muss ich vor allem als Frau betonen – hat sich auch bezüglich Aufteilung der familiären Arbeit nicht sehr viel getan. Das heißt, auch heute ist es noch so, dass Frauen überwiegend die Verantwortung für Haushalt, Kindererziehung und so weiter tragen müssen und deshalb noch immer nicht ausreichend Vorkehrung treffen können, dass sie sich von der Nachtarbeit erholen können.

Wir im Österreichischen Gewerkschaftsbund haben im Mai 2002 eine diesbezügliche Umfrage gestartet. Es war für uns interessant zu erfahren, wie denn die Gewerkschaftsmitglieder – wir haben zwei Bereiche abgefragt – und auch die Bevölkerung zur Nachtarbeit stehen. Wir haben jeden darauf aufmerksam gemacht, dass das Nachtarbeitsverbot auf Grund von EU-Richtlinien angepasst werden muss, und wollten wissen, wie das die Mitglieder, aber auch die Bevölkerung sehen.

Interessanterweise ist bei dieser Umfrage herausgekommen, dass sich die Begeisterung für Nachtarbeit bei beiden Geschlechtern in Grenzen hält. Das heißt: "Hurra, wir können in der Nacht arbeiten, das ist ganz toll!" kam bei beiden Geschlechtern nicht zum Ausdruck. Aber sie haben gesagt, wenn schon in der Nacht gearbeitet werden soll und muss, damit wir immer mehr Produktivität erzeugen, die Gewinnmaximierung nicht beeinträchtigen und so weiter, dann soll es zumindest geeignete Schutzbestimmungen für die Menschen geben, die in der Nacht arbeiten.

Jetzt möchte ich aus dieser Umfrage, bei der 1 000 Personen befragt wurden, ein paar Punkte zitieren.

Die Forderung nach arbeitsmedizinischen Untersuchungen haben 93 Prozent der Mitglieder für notwendig erachtet, die Bevölkerung zu 92 Prozent. Tagesarbeitsplatz bei Gesundheitsgefährdung – das heißt die Forderung nach Wechsel auf einen Tagesarbeitsplatz – haben 92 Prozent der Mitglieder und 91 Prozent der Bevölkerung für notwendig erachtet. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. ) Sicherheitstechnische Betreuung haben 91 Prozent der Mitglieder und 90 Prozent der Bevölkerung gefordert. Tagesarbeitsplatz bei Kinderbetreuungspflichten haben 91 Prozent der Mitglieder und 89 Prozent der Bevölkerung gefordert. (Bundesrat Steinbichler: Frau Kollegin! Das ist Gesetzesstand, was Sie da lesen!) – Dem ist nicht ganz so, Herr Kollege! Außerdem ist das erst Gesetz, wenn es auch wir beschlossen haben, darauf darf ich Sie aufmerksam machen. Tun Sie also nicht so voreilig, wir haben noch nicht abgestimmt! (Beifall bei der SPÖ.)

Außerdem darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass in dieser Gesetzesvorlage zwar die Mindestnormen, die die EU vorschreibt, beinhaltet sind (Bundesrat Steinbichler: Wesentlich


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