Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 69

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etwas kürzer auf dieses Gesetz eingehen und möchte auch auf einige Vorteile hinweisen, Frau Kollegin, denn diese haben mir in Ihren Ausführungen gefehlt.

Ich denke, der erste Vorteil ist doch, dass hier ein wesentlicher Schritt Richtung Gleichberechtigung der Frauen gesetzt wurde. (Bundesrätin Mag. Trunk: Oh Gott!) Wir fordern immer diese Gleichberechtigung. Eine wesentliche Verbesserung im Gesundheitsbereich haben Sie auch völlig vergessen. In Zukunft dürfen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alle zwei Jahre anstatt bisher drei Jahre zur Gesundenuntersuchung gehen. (Bundesrätin Mag. Trunk: Das werden Sie auch brauchen!) Ich glaube, Sie haben sich das nicht angeschaut.

Ein weiterer Punkt ist: Der Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz bei Gesundheitsgefährdung ist natürlich gegeben. Sie haben einen wesentlichen Punkt nicht erwähnt, Sie haben ihn nur am Rande erwähnt, und ich möchte ihn verstärken: Wenn Erziehungstätigkeiten für Kinder unter 12 Jahre nachzuweisen sind, ist ebenfalls der Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz gesichert. (Zwischenruf der Bundesrätin Bachner. )  – Jawohl, und ich denke, das ist sehr wesentlich, und darauf legen wir größten Wert. (Bundesrätin Bachner: Das schau ich mir an!)

Ich darf darauf verweisen, dass in Teilen der ausverhandelten Lösungen im Gegensatz zur geltenden EU-Richtlinie eine wesentliche Besserstellung gegeben ist. Verschließen Sie bitte in Zeiten der Globalisierung und Internationalisierung nicht die Augen vor unseren Mitgliedstaaten Frankreich, Großbritannien und Deutschland, in denen die Nachtarbeitszeit bisher schon von 22 Uhr bis 5 Uhr geregelt war, und schauen Sie etwas näher nach Schweden.

Ich denke, Schweden hat eine sozialistische Regierung, wo die Nachtarbeitszeit von 0 bis 5 Uhr geregelt ist. (Bundesrätin Mag. Trunk: Jetzt werde ich Ihnen wirklich die Antwort geben! Jetzt werde ich Ihnen wirklich die Antwort geben!) Ich glaube, man sollte von Fakten ausgehen und nicht etwas herbeireden, was nicht stimmt.

Übrigens, Frau Kollegin, noch eine Anmerkung: Wenn Sie vom Zeitguthaben gesprochen haben, das natürlich einen Einkommensbestandteil ausmacht, dann denke ich, Sie wissen mindestens so gut oder besser als ich, dass das ein Pakt für die Kollektivlohnpartner und nicht Gesetzesinhalt ist. Dort ist das auszuverhandeln, und ich denke, sie werden es auch entsprechend den Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen. (Bundesrätin Bachner: Herr Kollege! Es gibt viele Bereiche, wo Frauen in der Nacht arbeiten, in denen es keine Kollektivverträge gibt! Erkundigen Sie sich!)

Aber eines darf ich schon noch anmerken, und das ist, so glaube ich, sehr interessant zu dieser Thematik: Mich wundert es, dass einer der Vordenker in Ihrer Partei, der ehemalige Finanzminister Androsch, bei der AT&S in Leoben in der Denkweise schon wesentlich weiter war als die heutige Bundesregierung. Er hat nämlich damals schon als Kaufbestandteil gefordert, dass die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes gesichert ist. (Bundesrätin Mag. Trunk: Ja, das war falsch!)

Bitte informieren Sie sich parteiintern, bevor Sie die Bundesregierung kritisieren! (Beifall einiger Bundesräte der ÖVP und der Freiheitlichen. – Bundesrat Konecny: Schwach! Schwach!)

Es sei mir noch gestattet, einen weiteren Vergleich zu bringen, weil ich denke, mit der Nachtarbeit verhält es sich ähnlich wie mit dem Beispiel betreffend Lärm, das ich immer gerne bringe. Auf dem Arbeitsplatz ist es immer zu laut. In der Disco, bei diversen Zeltfesten und Jubiläumsfesten versteht man das eigene Wort nicht mehr. Ich habe leise die Anmerkung gemacht, als Sie gesagt haben, es sei alles beim Alten geblieben, es ist nicht alles beim Alten geblieben. Ich finde immer mehr Leute immer länger in den Discos. Das heißt, ich gehe auch gelegentlich hin. Da ist keine Nachtarbeit, und da ist nichts zu schwer, nichts zu lang, und da wird nicht vom nächsten Tag, von Ruhephasen und Gesundheitsschädigungen geredet. – Also bleiben wir auch bei der Arbeitszeit fair.

Es handelt sich hier um ein wichtiges Gesetz, welches die Gleichberechtigung der Frauen weiter verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft sichert. Wir von


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