Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 121

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

im Bereich der Sozialversicherung tätig. Die Erfolgsbilanzen der von ihm geführten Häuser können sich sehen lassen.

Zu Frage 7:

Die Bewertung einzelner subjektiver Aussagen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundeskanzlers. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Zu Frage 8:

Ich habe schon bei der Beantwortung der ersten Frage ausgeführt, dass die Verhandlung, Bestellung und Beschlussfassung von Verträgen der Geschäftsführung Sache des Überleitungsausschusses ist. Es liegt daher kein Grund vor, eine Sondersitzung des Ministerrates einzuberufen. Die nächste ordentliche Sitzung des Ministerrates findet am 12. August statt.

Zu Frage 9:

Die Selbstverwaltung ist ein über Jahrzehnte bewährtes System, das wesentlich zum Wohlstand und zur positiven Entwicklung Österreichs beigetragen hat. Die Selbstverwaltung in den Versicherungsträgern hat sich bewährt, und es gibt keinen Anlass, diese in Frage zu stellen. (Bundesrat Freiberger: So ist es! – Bundesrat Kraml: Sie stellen sie dauernd in Frage!)

Zu Frage 10:

Die Präambel zum Regierungsprogramm trägt wesentlich die Handschrift des Herrn Bundeskanzlers und wurde von der gesamten Bundesregierung konsequent zum Maßstab ihrer Politik gemacht. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.19

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich erteile nunmehr dem mit der Vertretung der Frau Vizekanzlerin betrauten Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, Herrn Mag. Herbert Haupt, zur weiteren Beantwortung das Wort. – Bitte.

16.19

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Da der Herr Staatssekretär dankenswerterweise schon eine Reihe von Vorbemerkungen zur vorliegenden dringlichen Anfrage gemacht hat, kann ich ähnliche Vorbemerkungen zu dieser Anfrage heute als erübrigt betrachten, sodass ich direkt in die Beantwortung der Frage eingehe.

Zu Frage 1:

Die Bestellung der Organe der PVA liegt im Bereich der Selbstverwaltung.

Zu den Fragen 2, 3 und 5, zusammengefasst:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen bereitet einen Sonderbericht für den Ministerrat am 12. August 2002 vor. Weitere Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich allenfalls notwendig erscheinender Gesetzesinitiativen, werden von diesem Bericht und den Grundlagen der Überprüfungen, die derzeit durch meine Aufsichtsorgane im Gange sind, abhängen.

Zu Frage 4:

Wie im Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien vorgesehen ist, sind Sozialversicherungsträger dann zusammenzulegen, wenn dadurch folgende Kriterien nachweislich erfüllt werden: Effizienz, Senkung der Kosten, andere Synergieeffekte, Wahrung der Bürgernähe und Beibehaltung der Qualität. Die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der An


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite