Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 163

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Dann wurden einige Änderungsvorschläge gebracht, insbesondere was den heftig diskutierten Universitätsrat betrifft, zu dem sich auch der Präsident der Rektorenkonferenz Professor Winckler geäußert hat. Ursprünglich war dieser Universitätsrat auf fünf Mitglieder konzipiert, von dem je zwei vom Ministerium beziehungsweise von der jeweiligen Universität nominiert werden sollen. Ein fünftes Mitglied hätte im Falle der Nichteinigung vom Ministerium ernannt werden können.

Das Land Steiermark hat auf Grund der unterschiedlichen Größen der Universitäten vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder zwischen fünf und neun zu staffeln, und zur Stärkung der Autonomie die Wahl des Virilisten durch einen Universitätsvertreter angeregt.

Ähnliche Vorschläge sind von einer ganzen Reihe anderer Institutionen gekommen. Dies wird in diesem wichtigen strategischen Steuerungs-, Kontroll- und Aufsichtsgremium nunmehr in § 21 des Gesetzes voll verwirklicht: fünf, sieben oder neun Mitglieder; das fünfte, siebente oder neunte Mitglied wird im Fall der Nichteinigung durch den Senat aus einem Dreiervorschlag der Akademie der Wissenschaften gewählt.

"Wettbewerb und Autonomie statt Bürokratie und Zentralismus" ist die Devise. Leistungsverträge alle drei Jahre, Profilbildung, Profilentwicklung und Evaluierung – positiver Wettbewerb also. Dies ist ganz entscheidend für ein Land wie Österreich, wo der wichtigste Rohstoff, wie wir wissen, die Intelligenz und die bestmögliche Qualifizierung unserer Jugend sind.

Im Wifo-Monatsbericht 6/2002 sind Teile oder Zusammenfassungen der umfassenden Bildungsstudie des Wirtschaftsforschungsinstitutes vorgelegt worden, anhand deren das deutlich dargestellt wird. Bildung hat einen besonderen Stellenwert in der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung eines rohstoffarmen Landes wie Österreich. Sie ist der Garant für die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und des Lebensstandards.

Bildung hat insbesondere auch einen hohen Eigenwert. Insgesamt sind sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Rahmenbedingungen ganz entscheidend, beginnend mit dem Grundschulbereich, von dem die PISA-Studie deutlich gezeigt hat, dass wir wesentlich wettbewerbsfähiger sind als beispielsweise Deutschland, über die Fachhochschulen, die eine österreichische Erfolgsstory geworden sind, bis nunmehr zum Universitätsgesetz 2002, womit wir einen weiteren deutlichen positiven Schub in diese Richtung erhalten werden.

Ich glaube, das Universitätsgesetz 2002 ist insgesamt auch ein weiterer Beweis für die Innovations- und Reformkraft dieser Regierung. Ich danke noch einmal der Frau Ministerin und ihren Mitstreitern, insbesondere auch Herrn Sektionschef Dr. Höllinger, für die große Konsequenz, die in diesem Zusammenhang gezeigt wurde. Ich sage ein klares und überzeugtes Ja zum Universitätsgesetz 2002!

Als Letztes darf ich noch kurz anmerken, dass es uns sehr freut, dass durch die Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, auch für die Steiermark eine kleine, aber feine Sache abfällt, nämlich die wirtschaftsjuristische Studienrichtung in Leoben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.34

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Melitta Trunk. – Bitte, Frau Bundesrätin.

19.35

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Auch aus Rücksichtnahme darauf, dass Sie, ohne es geplant zu haben, jetzt sehr lange warten mussten, bis wir nach Erledigung der dringlichen Anfragen zur Debatte über Ihr Reformwerk gekommen sind, denke ich, dass ich erstens feststellen kann, dass ich mit den allgemeinen Erklärungen des Kollegen Hösele zur Bedeutung von Bildung, Wissenschaft und Forschung d’accord gehe und uns daher eine Wiederholung ersparen kann.


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