Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 182

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Sachbereichen: Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Bergwald, Bodenschutz, Energie, Tourismus und Verkehr.

Die Alpenkonvention soll zukünftig in allen Staaten Grundlage der Politik für das gesamte Alpengebiet werden und im Rahmen notwendiger Gesetzesanpassungen in die regionale, kantonale und kommunale Ebene integriert werden. Jedem Staat steht es frei, höhere nationale Standards zu verwirklichen oder beizubehalten.

Den Berggebieten und ihrer Bevölkerung werden in den letzten Jahren international verstärkt Aufmerksamkeit geschenkt. Sie wissen, dass das Jahr 2002 von der UNO-Generalversammlung als "Jahr der Berge" ausgerufen wurde und viele Veranstaltungen und Aktivitäten zu diesem Zweck stattfinden. Ziel ist es, den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen zu fördern und die Lebensqualität der Berg- und auch der Flachlandbevölkerung zu sichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Alpenbogen stellt den größten zusammenhängenden Natur- und Kulturraum Europas dar. Dieser ist der Lebens- und Wirtschaftraum für 13 Millionen Bewohner in 43 Regionen und in 5 934 Gemeinden mit einem Flächenausmaß von rund 190 000 Quadratmetern. Er stellt auch eines der empfindlichsten Großökosysteme Europas mit einem unerschöpflichen Reservoir an kontinentaler Biodiversität und einem eindrucksvollen Mosaik von Landschaften und Lebensräumen dar. Für die Alpenbewohner stehen die eigenständige nachhaltige Nutzung der heimischen Ressourcen und die Sicherung der Lebensqualität im Vordergrund. In der Außensicht werden die Alpen als Verkehrsbarriere, als Dachgarten Europas, als Wasserschloss, touristisches Großerholungsgebiet oder schutzbedürftiger Großraum gesehen.

Die Landwirtschaft gehört zu den Alpen wie die Berge selbst. Sie bildete bis weit ins 20. Jahrhundert die wichtigste Lebensgrundlage für die meisten Bewohner dieser Gebiete. Die unterschiedlichen Bewirtschaftungsmethoden, Kulturen und Lebensweisen und die verschiedenen geologischen und klimatischen Voraussetzungen brachten eine große Vielfalt an Kulturlandschaften, an Pflanzen und Tierarten mit sich.

Die Bedeutung dieser teilweise sehr kleinstrukturierten Bergwirtschaft geht daher weit über den reinen landwirtschaftlichen Wert hinaus. Der Beitrag, den diese zur Erhaltung und Pflege der Natur- und Kulturlandschaft sowie zur Sicherung vor Naturgefahren und zum Schutz der Gebiete leistet, ist Grundvoraussetzung für die Nutzung der Alpen als Siedlungsraum, als Wirtschaftsraum und als Freizeit- und Erholungsraum.

Das Protokoll "Berglandwirtschaft" trägt diesem hohen Stellenwert Rechnung. Die Vertragsparteien sind bestrebt, die Maßnahmen der Agrarpolitik auf allen Ebenen entsprechend den unterschiedlichsten Standortvoraussetzungen zu differenzieren und die Berglandwirtschaft unter Berücksichtigung der natürlichen Standortnachteile zu fördern.

In Österreich hat die Förderung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten, insbesondere der Berglandwirtschaft, eine jahrzehntelange Tradition. Seit Beginn der siebziger Jahre wurde im Rahmen des Bergbauern-Sonderprogramms bereits eine Direktzahlung an die Bergbauernbetriebe, der so genannte Bergbauernzuschuss, geleistet. Das Förderungssystem für die Berglandwirtschaft wurde in den Folgejahren weiter ausgebaut und mit dem EU-Beitritt noch ausgeweitet.

Eine globale Sensibilisierung für die Situation der Berggebiete ist besonders für Österreich von großer Bedeutung, denn Österreich hat innerhalb der EU einen der höchsten Anteile an Berggebieten. Für die langfristige Erhaltung der Umwelt und des ländlichen Raumes einschließlich der ländlichen Entwicklung im Berggebiet ist die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft eine wichtige Voraussetzung. Ihre Bedeutung reicht von der Gefahrenabwehr, von der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln, von der Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft, vom Schutz der Artenvielfalt und der Biodiversität, vom Schutz des Waldes und des Wassers, von


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