Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 183

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der Bewirtschaftung der Almflächen und der Erfüllung der Mindestbesiedelungsfunktion bis zur Schaffung der entsprechenden Basis für den Tourismus.

Das aus der Landwirtschaft erzielbare Einkommen der Bergbauernbetriebe liegt allerdings weit unter jenem der Nichtbergbauernbetriebe. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind dafür öffentliche Förderungen unbedingt erforderlich. Die Förderung der Berglandwirtschaft ist ein nicht unwesentlicher Teil der österreichischen Agrar- und Berggebietspolitik.

Eine Philosophie des Lebendigen baut auf der Ehrfurcht vor dem Leben und auf dem Prinzip der Verantwortung auf. Bildung durch Ökologie führt zum Verantwortlichsein für die Gesamtheit von Mensch und Natur im Hinblick auf die Nach- und Umwelt.

All unseren Entscheidungen ist die Überlegung voranzustellen, wie unsere natürlichen Lebensgrundlagen und unser Landschaftsraum kommenden Generationen übergeben werden. Verantwortung, Vorsorge und Nachhaltigkeit als Arbeits- und Lebensprinzip gehören zur Landwirtschaftsethik. Es sind dies die geistigen Grundlagen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung ökologischer Systeme und die Bewahrung genetischer Vielfalt und der Schönheit der Landschaft.

Wir werden daher dieser Materie zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.54

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Klaus Gasteiger. – Bitte, Herr Bundesrat.

20.54

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Als tirolerischen Älpler erfüllt es mich heute mit Freude und Stolz, zum Protokoll zum Schutz der Alpen, auch "Alpenkonvention" genannt, nach über einem Jahrzehnt der Verhandlungen meine Zustimmung geben zu dürfen! (Bravo-Ruf des Bundesrates Mag. Gudenus,  – Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Wie im Bericht festgehalten, wurde diese "Alpenkonvention" als Rahmenvertrag konzipiert, mit dem Ziel, internationale Übereinkommen unter Beachtung des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips im Sinne einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Alpenstaaten und ihrer alpinen Regionen sowie einer umsichtigen, nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sicherzustellen.

Die Alpenkonvention gibt dem Alpenraum einen ökologischen Sonderstatus innerhalb unserer Europäischen Union. Für Österreich sind selbstverständlich alle Themen in der Alpenkonvention wichtig, vom Bereich der Energie über die Landwirtschaft bis zum Tourismus. Für die älplerischen Bundesländer, also eher die westlichen Bundesländer, ist aber insbesondere der Verzicht auf den Bau einer hochrangigen Straße für den alpenquerenden Verkehr der Schlüsselsatz. So wurde damit zum Beispiel der Bau der Alemannia Autobahn von Nord nach Süd beziehungsweise von Süd nach Nord zu Grabe getragen. Gerade das Verkehrsprotokoll bietet dem Umwelt- und Verkehrsminister bei der Durchsetzung der dringenden österreichischen Anliegen wie zum Beispiel des Transitvertrages und der Ökopunkte-Regelung eine sehr wichtige Rückendeckung.

Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, gerade beim Transitvertrag hart zu bleiben, um einen adäquaten Nachfolgevertrag im Sinne der Alpenkonvention mit der Europäischen Union auszuverhandeln. So zeigt beispielsweise die Entwicklung der vergangenen Tage in Bezug auf die Ökopunkte, wie wichtig der Abschluss des Protokolls zum Schutz der Alpen ist.


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