Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 205

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zwei Jahre später, wenn der eine 17 und der andere 19 ist, nicht mehr. Der Richter, der vor kurzem einen 55-Jährigen im Zusammenhang mit einem Kontakt mit einem 15-Jährigen verurteilte, verdient einen Preis für Zivilcourage, denn er hat sich nicht dem Meinungsdruck der Schickimicki-Gesellschaft gebeugt, die den Eindruck erweckt, § 209 sei generell als gleichheitswidrig aufgehoben worden. – Das ist eine sehr pointierte Aussage des Klubobmanns Khol, aber ich halte sie in der Tendenz für richtig.

Konrad Paul Liessmann, ganz sicher nicht ein Mann, der insgesamt ein sehr konservativer Mensch ist, hat kürzlich in einem Interview mit der "Furche" über das Thema, wie das mit Schutzalter-Debatten und Ähnlichem sei, gesagt: "Halbwüchsige, die eben noch nicht diesen Status der vollen Autonomie und der Selbstbestimmung zuerkannt bekommen können, müssen bestimmten besonderen Schutzbestimmungen unterliegen." – Dazu bekenne ich mich ganz ausdrücklich, und ich glaube, das ist insgesamt ein Ziel, das eine Gesellschaft, die liberal, modern und aufgeschlossen sein will, die gleichzeitig aber auch nicht diskriminieren will, für Jugendliche heterosexueller und homosexueller Orientierung ganz selbstverständlich vertreten muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum Beispiel ist im Wohnrecht vor kurzem die Maßnahme getroffen worden, dass beim Wohnungseigentumserwerb die gleichgeschlechtlichen Partner gemeinsam Wohnungseigentum erwerben können.

Ich bin prinzipiell überall gegen ungerechtfertigte Diskriminierungen, aber gleichzeitig sollte man sehr verantwortungsbewusst mit den Fragen des Jugendschutzes umgehen. Das ist für mich eine Wertvorstellung, die unsere Gesellschaft im höchsten Maße verteidigen sollte! (Bundesrat Manfred Gruber: Betonung liegt auf "verantwortungsbewusst"!)

In diesem Sinne: ein klares Ja zur neuen Regelung des § 207b! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.24

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile ihr das Wort.

22.24

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! § 209 beziehungsweise 207 wurde jetzt mehr oder weniger ausgiebig diskutiert. Nach zwei Rednern kann man noch nicht sehr viel sagen. Ich möchte aber über andere Punkte im gegenständlichen Gesetz sprechen, welches wir verabschieden und mit dem wir es zu Stande gebracht haben, dass auf Grund der völlig überschießenden Bestimmungen erheblichste Bedenken bestehen.

Wir haben in Fortsetzung einer Reihe von Vorhaben das zu Stande gebracht, was Sie auch in der Vergangenheit schon ausgezeichnet hat, nämlich dass Sie mit der Datenrückerfassung von Bewegungsdaten mehr oder weniger halb Österreich jederzeit überprüfbar machen. Ich glaube nicht, dass sich die Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen bewusst sind, wozu sie ihre Zustimmung geben: dass nämlich sie selbst und alle anderen, für die sie in den Wahlkreisen eintreten müssen, verfolgbar sind!

Das Strafrecht ist eine Rechtsordnung, die eigentlich am stärksten in das Leben der Menschen eingreift. Das Strafrecht ist auch sozusagen die stärkste Eingriffsmöglichkeit des Staates in das Leben des Menschen. Umso mehr ist meiner Ansicht nach eine seriöse Auseinandersetzung mit dieser Rechtsmaterie erforderlich, und umso mehr wird der Vorwurf bestärkt, dass versucht wird, ohne Einbeziehung von Experten Dinge durchzupeitschen, die sich vor allem massiv auf das Leben der Menschen auswirken. (Präsident Bieringer übernimmt den Vorsitz.)

Es gilt als innovativ, dass wir im Strafgesetz endlich das Wort "Neutralität" streichen. Herr Minister! Sie würden für das Streichen des Wörtchens "Neutralität" aus der Bundesverfassung keine Mehrheit mehr bekommen! Sie trauen sich ja nicht einmal, "Neutralität" in der Öffentlichkeit in den Mund zu nehmen. Der Herr Bundeskanzler hat es gewagt und hat in einer Rede


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