Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 204

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Nein, billiger Populismus ist nicht, die Ursachen zu bekämpfen, sondern zu glauben, wenn jetzt gerade wieder eine Sache aktuell ist, kommt das jedes Mal, alle drei ... (Bundesrat Manfred Gruber: Nicht eine Sache! Zu viel ist schon passiert, Herr Kollege! – Bundesrätin Mag. Trunk: Seit neun Jahren ...! – Bundesrätin Schlaffer: Bevor Sie sich äußern, besuchen Sie ...!)

Jetzt komme ich zum nächsten Thema. (Bundesrätin Mag. Trunk: Wie viele tote Frauen und Kinder ...!) Bitte? (Bundesrätin Mag. Trunk: Wie viele tote Frauen und Kinder hat es durch Waffengebrauch im Privathaushalt gegeben in diesen neun Jahren, seitdem Sie das verhindern, die ÖVP und die FPÖ? – Bundesrat Ledolter: Aber doch nicht mit legalen Waffen ...! – Bundesrat Konecny: Viele! – Bundesrat Manfred Gruber: Der Großteil mit legalen Waffen, bitte! – Bundesrat Ledolter: Blödsinn! – Bundesrat Konecny: Bitte, Herr Kollege!) Ich möchte jetzt nicht untersuchen, wie die Auswege ausschauen, wenn Schusswaffen verboten sind, wie diese auf Umwegen beschafft werden und welche anderen Waffen sonst zum Einsatz kommen.

Zum anderen Thema, zum § 207b: Liberalität darf nicht mit Regellosigkeit verwechselt werden. Ich bin auch im Sinne der Rechtssicherheit sehr dankbar dafür, dass so rasch eine Nachfolgeregelung gefunden werden konnte. (Bundesrat Manfred Gruber: Diese Regelung ist eine Unrechtlichkeit! Lesen Sie die "Salzburger Nachrichten"?) Ich lese viele Zeitungen, und ich lese Ihnen noch ein bisschen dazu vor, aber ich sage Ihnen dazu noch etwas: Das ist im Prinzip auch kein Husch-Pfusch-Verfahren, sondern das ist eine Sache ... (Bundesrat Manfred Gruber: Anlassgesetzgebung!)

Das ist keine Anlassgesetzgebung, weil man sich relativ lange auf diese Dinge vorbereiten konnte. Ich bin sehr froh darüber, dass die Bundesregierung im Sinne der Rechtssicherheit nicht bis zum Außerkrafttreten zugewartet und die Frist bis 28. Feber 2003 ausgenützt hat, sondern ... (Bundesrätin Schlaffer: Begründen Sie die Rechtssicherheit! Die Rechtssicherheit, die dieser Paragraph im ersten Absatz hat! Begründen Sie das!)  – Ja, dazu komme ich jetzt, verehrte Frau Kollegin!

Ich habe hier ein Interview des Herrn Justizministers aus der amtlichen "Wiener Zeitung" vom 15. Juli vorliegen, worin er erstens gesagt hat, dass man sich sehr lange auf dieses Thema vorbereiten konnte, und zweitens: "Mangelnde Reife" ist ein von der Judikatur sehr ausgeprägter Begriff aus dem Jugendgerichtsgesetz. (Bundesrätin Schlaffer: "Mangelnde Einsicht" heißt es aber dort!) Ich nehme an, der Herr Bundesminister wird selbst auch noch etwas dazu sagen. (Bundesrat Konecny: Gerne! Sie trauen sich nicht, oder wie?) Ich bin davon überzeugt, dass man in der Sache sachdienlich vorgehen muss, sachdienlich in dem Sinn: einerseits Beendigung von Diskriminierungen, andererseits Schutz der Jugend vor sexuellem Missbrauch. (Bundesrat Manfred Gruber: Gummiparagraph! – Bundesrätin Schlaffer: Das ist jetzt plötzlich ...!)

Ich darf Ihnen aus dem Erkenntnis etwas vorlesen: "Der Verfassungsgerichtshof zieht das den einschlägigen Normen des Sexualstrafrechtes zugrunde liegende Schutzziel, Kinder und Jugendliche vor frühzeitigen, vom Gesetzgeber als für die Entwicklung schädlich angesehenen hetero- und homosexuellen Kontakten sowie vor sexueller Ausbeutung zu bewahren, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht in Zweifel. Die Festlegung eines bestimmten Schutzalters für Jugendliche fällt weitgehend in den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wobei eine allfällige Neuregelung auch andere Elemente wie etwa den Altersunterschied des Partners berücksichtigen dürfte." – Das ist ein Teil aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 2002.

In einem Interview mit der Zeitschrift "profil" hat Klubobmann Andreas Khol – Sie werden das nicht sehr gerne hören, weil das nicht in Ihre Vorstellung passt –, mit der Sorge konfrontiert, dass der Tatbestand "Ausnützen einer Zwangslage" vor Gericht bei Homosexuellen härter als bei Heterosexuellen bestraft werden könnte und die Diskriminierung daher bestehen bleibt, sehr pointiert geantwortet: Ich habe Vertrauen in die Gerichte. Der Verfassungsgerichtshof hat § 209 ausdrücklich nicht wegen der Ungleichbehandlung von sexuellen Orientierungen und nicht wegen der altersmäßigen Ungleichbehandlung aufgehoben. Aufgehoben wurde er, weil ein homosexuelles Liebesverhältnis zwischen einem 15- und einem 17-Jährigen erlaubt ist, aber


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