Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 209

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Es liegt ein Antrag der Bundesräte Schlaffer und Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend sofortige Ausarbeitung einer Novelle zum Waffengesetz vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt. (Rufe und Gegenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen. – Präsident Bieringer gibt das Glockenzeichen.)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (1168 und 1214/NR sowie 6696 und 6739/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Anna Schlaffer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Anna Schlaffer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. – Bitte.

22.45

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof bringt die Umsetzung des Römischen Statuts und damit die Etablierung eines Internationalen Strafgerichtshofs in das österreichische Rechtssystem mit sich.

Das Römische Statut wurde am 17. Juli 1998 in einer von den Vereinten Nationen einberufenen diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz angenommen. Von Österreich wurde die Ratifizierungsurkunde im Dezember 2000 hinterlegt, und sie ist damit am 1. 7. 2002 in Kraft getreten.

Das Statut sieht einen Internationalen Strafgerichtshof vor, dem die Gerichtsbarkeit über folgende Verbrechen obliegt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Garantiert wird die Rechtssicherheit durch ein eigenes Bundesgesetz, das uns heute vorliegt und dem wir gerne zustimmen.

67 Staaten haben die Statuten bisher ratifiziert. Zunächst sind die Staaten eigens und selbst berufen, die Gerichtsbarkeit über diese Verbrechen auszuüben. Sie müssen die Gerichtsbarkeit also selbst ausüben. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind oder es nicht tun, wird der Inter


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