Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 210

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nationale Gerichtshof aktiv werden. Das Statut verpflichtet alle Vertragsstaaten, mit dem Internationalen Strafgerichtshof in allen nötigen Bereichen zusammenzuarbeiten.

Es ist dies das erste permanente und internationale Tribunal betreffend Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Bisher ist in solchen Fällen das Tribunal Nürnberg oder Den Haag eingesetzt worden.

Bisher wurde das Statut von 139 Staaten unterzeichnet und – wie gesagt – von 67 Staaten ratifiziert. Im Ausschuss und im Nationalrat wurde von einigen Kollegen darauf hingewiesen, dass die USA das Statut bisher nicht unterzeichnet haben. De facto sind aber gerade die USA schon längst dabei und haben all das in Wahrheit vorgelebt, und es wird dies sicherlich kein Problem sein und bleiben. Die USA sind und waren stets Garanten einer starken Demokratie und Freiheit und haben selbstlos, da Tausende Kilometer entfernt, und opferbereit Europa vom Nationalsozialismus entscheidend mit befreit und Westeuropa durch Jahrzehnte vor dem Kommunismus bewahrt und somit das freie Europa möglich gemacht.

Auch in neuester Zeit hätten wir Europäer es zum Beispiel ohne US-Hilfe nicht geschafft, im ehemaligen Jugoslawien, also in unserem Europa, so weit es möglich ist, Frieden zu Stande zu bringen. Meine Partei wird diesem Bundesgesetz selbstverständlich zustimmen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

22.48

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Auer. Ich erteile ihr dieses.

22.48

Bundesrätin Johanna Auer (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Bundesrat Liechtenstein hat schon auf die Ratifizierung der Statuten des Internationalen Strafgerichtshofes hingewiesen. Seit 1. 7. 2002 sind diese auch bei uns in Österreich in Kraft.

Wir, die SPÖ, begrüßen die Schaffung dieses Internationalen Strafgerichtshofes, in dessen Zuständigkeit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen fallen.

Herr Bundesrat Liechtenstein hat schon vorweggenommen, dass, wenn Staaten dieses Gesetz nicht umsetzen, der Internationale Strafgerichtshof die Möglichkeit hat, diese Verfahren selbst aufzunehmen und durchzuführen. Es ist nur zu hoffen, dass diesem Internationalen Gerichtshof auch die internationale Anerkennung entgegengebracht wird, die er braucht, um die Bedeutung zu erlangen und zu behalten, die er nach außen haben soll und auch verdient.

Von den USA – aber das hat sich ja im Guten gelöst – hatten wir zuerst die Information, dass sich die Vereinigten Staaten ausklammern und diesem Gesetz nicht zustimmen werden. Wir hoffen, dass die entsprechende Meinungsäußerung jedoch zu einer guten Lösung führt und der vorliegende Gesetzentwurf angenommen wird.

Es sollte aber auch die Gelegenheit genützt werden, über materiellrechtliche Regelungen nachzudenken. Es geht um die Schaffung entsprechender Strafbestimmungen. Im Strafgesetz ist – wie angesprochen – lediglich Völkermord als eigener Tatbestand aufgenommen, nicht aber sind andere internationale Verbrechen enthalten, wie zum Beispiel die Folter, die jetzt eigentlich nur unter Körperverletzung subsumiert werden kann. Es wäre doch lohnend, darüber nachzudenken, ob nicht für diesen ganz spezifischen Bereich eigene rechtliche Bestimmungen geschaffen werden sollten. (Beifall der Bundesräte Rosenmaier und Dr. Nittmann. )

Ich möchte in diesem Zusammenhang etwa auf den deutschen Entwurf eines Völkerstrafgesetzbuches zur Erfassung der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit im nationalen Strafrecht oder auch auf die in Belgien geltenden Regelungen hinweisen. – Wir stimmen diesem Gesetz zu. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

22.51


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite