Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 224

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potenzial durch diese Zusammenlegungen soll zirka 18 Millionen € betragen und soll letztendlich, so die Argumentation der Regierungsparteien, dem Förderwerber zugute kommen.

Gerade die seitens der KMUs und des Tourismus geäußerten Bedenken, dass sie bei den Förderungen zu kurz kämen, weil vor allem der Tourismus im Gesetz nicht mehr erwähnt wird, scheinen berechtigt zu sein.

Mit dem von allen vier Parteien im Nationalrat eingebrachten Entschließungsantrag betreffend Förderung von klein- und mittelständischen Betrieben soll eine entsprechende Evaluierung stattfinden. Bis Ende 2004 soll es auch eine Berichtsvorlage dazu geben, welche Auswirkungen diese Änderungen bei den Förderungen gerade für die erwähnten Betriebe gebracht haben.

Den wirklich ernst zu nehmenden Bedenken seitens der KMUs und des Tourismus, dass bei den Förderungen eine Vernachlässigung zu Gunsten der Industrie zu befürchten ist, schließen wir uns an. Auf Grund dieser Bedenken können wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.42

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Ferdinand Maier. – Bitte, Herr Bundesrat.

23.42

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie die Debatte im Parlament verfolgt haben, werden Sie auch die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs kennen, der sehr eindrucksvoll darauf hingewiesen hat, dass es insbesondere mit der Novelle zum Bankwesengesetz zur Installierung eines Frühwarnsystems kommt, das auch die Fehlentwicklungen rechtzeitig aufzeigen wird, womit ein Beitrag zur Sicherheit der Kunden geleistet wird.

Ich erspare mir jetzt vieles andere, was man hier noch sagen könnte, aber im Hinblick auf die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung sei darauf hingewiesen, dass es natürlich für Klein- und Mittelbetriebe eine Erleichterung ist, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und auch eine Kosteneinsparung in der Größenordnung von 18 Millionen € zu erreichen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.43

Präsident Ludwig Bieringer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ulrike Haunschmid. – Bitte, Frau Bundesrätin.

23.43

Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eine grundlegende Reform der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderungsaktivitäten des Bundes bezieht Bürges, ERP-Fonds, AMF und FGG mit ein, und die Tourismusbank wird nun über einen noch abzuschließenden Vertrag an diese neue Gesellschaft angebunden werden können.

Die Ziele der Gesellschaft sollten in erster Linie um die Bereiche Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben, Sicherung und Schaffung von Beschäftigung, Verbesserung der Innovationskraft und Verbesserung des Zuganges zu neuen Finanzierungsformen erweitert werden. Gerade im letzten Punkt weist Österreich im europäischen Vergleich erhebliche Defizite auf.

Die Tourismusbank sollte nun in diesem Gesetz verankert sein, aber das ist uns leider nicht gelungen. Nun soll es eben eine vertragliche Lösung zwischen der AWS und der Förderungsbank geben. Es muss natürlich sichergestellt werden, dass die Tourismusförderung über die Österreichische Hotel-Treuhand abgewickelt wird, damit jene die Förderung bekommen, die sie auch brauchen, also ein Know-how-Prinzip. Damit ist es auch eine Selbstverständlichkeit, dass das Geld für diese Förderung sichergestellt werden soll.


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