Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 225

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Ein Erfolg ist uns sicherlich auch dahin gehend gelungen, dass es in begründeten Fällen keine Bereitstellungsgebühr geben wird. Dem Ansuchen, die Inanspruchnahmefrist von ERP-Krediten für alle sachlich begründeten Fälle ohne Verrechnung von Bereitstellungsgebühren über ein halbes Jahr hinaus zu verlängern, wurde nun Rechnung getragen, und ich freue mich besonders, dass das ein Erfolg des freiheitlichen Vizepräsidenten der Österreichischen Wirtschaftskammer, Matthias Krenn, war.

Es wurde aus dem Wirtschaftsministerium auch zugesichert, dass im ERP-Jahresprogramm 2002/03 in begründeten Fällen der Ausnützungszeitraum ohne Verrechnung einer Bereitstellungsgebühr um bis zu vier Kalenderquartale verlängert werden kann. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für alle im letzten Geschäftsjahr genehmigten Tourismuskredite.

Daher glaube ich, dass der Tourismus nicht um seine Förderungen fürchten muss, was für die Tourismusbranche an sich auf Grund der erwarteten Zunahme an Bundesgarantieanfragen im Zuge von Basel II sicher bitter wäre.

Ich bin froh, dass es – so wie im Nationalrat – gelungen ist, einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag zusammenzubringen, um gerade den klein- und mittelständischen Unternehmen und der Tourismuswirtschaft gerecht zu werden. Vor allem muss niedergeschrieben werden, dass zu überprüfen ist, wie es den KMUs und der Tourismusbranche dabei geht. Vergessen wir nicht, es geht um einen Garantierahmen von bis zu 500 Millionen €! Wünschenswert wäre ein fixer Bestandteil für den Tourismus in der Budgetdotierung beispielsweise in der Höhe von 16 bis 17 Prozent entsprechend dem Bruttoinlandsprodukt des Tourismus. Damit würde sich die Mittelverteilung an der Wichtigkeit in der Wirtschaft orientieren.

Ich bedanke mich bei den Kollegen, dass sie sich diesem Entschließungsantrag angeschlossen haben, und erlaube mir, diesen nun einzubringen.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ulrike Haunschmid, Johann Ledolter, Günther Kaltenbacher, Stefan Schennach und Kollegen betreffend die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben

Zur Überprüfung, wie sich die Neuordnung der österreichischen Wirtschaftsförderung im Bereich der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe einschließlich der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bewährt hat, stellen die unterfertigten Bundesräte daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werden ersucht, spätestens bis zum Ende des Jahres 2004 einen Bericht vorzulegen, in dem insbesondere folgende Punkte evaluiert werden:

Erfahrungen mit der neuen Struktur der AWS,

Mittelstandsfreundlichkeit der AWS,

Zugang von KMU zu Förderinstrumenten und

Abwicklung der Tourismusförderung

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Ich bedanke mich. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.47


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