desrat über alles sprechen können? – Dann muss das aber auch für alle anderen Bundesräte gelten, und auch ich werde mich in Zukunft entsprechend vorbereiten und Entschließungsanträge zu unterschiedlichen Themen einbringen. Oder legen wir die entsprechenden Paragraphen der Geschäftsordnung eng aus? – Dann muss das aber auch für alle gelten.
Ich hoffe, dass ich von den zuständigen Juristen beziehungsweise von Herrn Dr. Labuda Auskunft und eine entsprechende Antwort bekommen werde.
Zur sexuellen Belästigung möchte ich nur mehr ein paar Sätze sagen, weil ich glaube, dass sich der Herr Bundesminister dazu sehr richtig und sehr sensibel geäußert hat. Das zeigt im Übrigen, dass er ein Frauenminister ist, der mit sehr viel Verständnis und Sensibilität die Probleme der Frauen, der Jugendlichen, der Mädchen und natürlich auch der Menschen, denen es besonders schlecht geht, nämlich der Behinderten, erkannt hat. Ich halte es für ganz wesentlich, dass wir einen Frauenminister haben, der diese Feinfühligkeit besitzt.
Der Herr Minister hat es zwar schon gesagt, aber ich muss es unterstreichen: Es ist immerhin so, dass für diese Menschen die Unschuldsvermutung gilt, auch wenn es in Graz einen Skandal gegeben haben soll, den ich nicht beurteilen kann. Es ist für mich schon wichtig, dass wir die Unschuldsvermutung in jedem Fall anwenden. Wir leben in einem Rechtsstaat und haben eine Rechtsordnung. – Ich weiß nicht, ist das jetzt Thema? (Die Rednerin wendet sich zu Bundesrätin Mag. Trunk um, die beim Präsidium steht und sich mit Vizepräsidentin Haselbach unterhält.) – Gut, dann kann ich wieder weiterreden. Ich meine, dass die Unschuldsvermutung für jeden gelten sollte.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen und einmal als Frage formulieren. Bei allem Verständnis für die Problematik der sexuellen Belästigung und die Schwierigkeiten, die die Opfer damit haben, darf die Frage gestellt werden: Wie kommt es zu Stande, dass man dieses Thema nach drei Jahren offensichtlich an die Öffentlichkeit bringen will, aber vorher nicht? – Ich gebe keine Antwort darauf, aber ich darf diese Frage stellen.
Jetzt möchte ich zum eigentlichen Thema kommen, und zwar zur Deregulierung im Bereich der Verwaltung. Hiezu hat mein Vorredner auch schon sehr viel gesagt. Ich werde mich kurz fassen, weil wir in der Zeit schon weit fortgeschritten sind, aber es ist für mich einfach wichtig, dass wir jetzt mittels dieses Gesetzes Deregulierungen vornehmen werden.
Ich halte das deshalb für wichtig, weil es sich dabei um eine freiwillige Machtrücknahme, einen freiwilligen Machtverzicht der Bundesministerin handelt. Das soll auch einmal deutlich ausgesprochen werden, denn immerhin verzichtet die Bundesministerin in diesem Gesetzesvorschlag auf das zusätzliche Unterschreiben unzähliger Gesetzesvorlagen, überlässt die Entscheidungen den jeweils zuständigen Ressorts selbst und meint, es braucht nicht auch noch die Bundesministerin für Sport und öffentliche Leistung eingebunden zu werden.
Ich halte das für sehr wichtig und bin der Ansicht, dass weniger eben mehr ist. Dies gilt auch, wenn jetzt einige Gesetze, die teilweise tatsächlich veraltet waren oder nicht mehr angewandt wurden, als obsolet erklärt und einfach ausgelöscht werden.
Zur Ausbildung von Bundesbediensteten ist schon zu sagen, dass die Personalentwicklung und die Stärkung der Verwaltung wohl ein wesentliches Ziel von uns allen ist. Die Frage ist halt immer, wie man glaubt, dieses Ziel bestmöglich erreichen zu können.
Ich bin der Ansicht, dass auch die Verwaltungsakademie teilweise durchaus positiv gearbeitet hat, aber sie hat offenbar die Trends der heutigen Zeit nicht mehr erkennen können oder zumindest die Antworten darauf nicht mehr in der Form gefunden, wie sie eigentlich notwendig gewesen wären.
Ich erwähne hier nur die Management-Seminare, die für Beamte schlicht und einfach notwendig sind, egal, in welchem Bereich sie tätig sind. In Zukunft werden verstärkt die Gebiete Budgetierung, Finanzierung, Controlling, aber natürlich auch Bereiche wie zum Beispiel Verbesserung
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