Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 269

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechtes in der Land- und Forstwirtschaft – Landarbeitsgesetz 1984 – Bundesgesetzblatt Nr. 287/1984 in der Fassung des Bundesgesetzblattes aus 2002 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird (30. Novelle zum B-KUVG).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (11. Novelle zum NVG).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

50. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundessozialamtsgesetz und ein Bundesberufungskommissionsgesetz erlassen sowie das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Bundessozialämterreformgesetz – BSRG) (1142 und 1201/NR sowie 6703 und 6753/BR der Beilagen)

51. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über soziale Sicherheit (971 und 1194/NR sowie 6754/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 50 und 51 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundessozialämterreformgesetz und


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