Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 270

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ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über soziale Sicherheit.

Die Berichterstattung über die Punkte 50 und 51 hat Herr Bundesrat Reisenberger übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zu Tagesordnungspunkt 50: Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundessozialamtsgesetz und ein Bundesberufungskommissionsgesetz erlassen sowie das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Bundessozialämterreformgesetz – BSRG) liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher auf die Verlesung verzichten.

Die im gegenständlichen Gesetzesbeschluss enthaltenen Verfassungsbestimmungen bedürfen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Zum Tagesordnungspunkt 51: Auch der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über soziale Sicherheit liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, und ich kann auf die Verlesung verzichten.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Juli 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

3.04

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesbeschluss, das Bundessozialämterreformgesetz, bringt im Zusammenwirken der Bundessozialämter mit den Sozialeinrichtungen der Länder, namentlich den Sozialabteilungen der Bezirkshauptmannschaften, die Bereinigung von Doppelgleisigkeiten mit sich und ist in dieser Hinsicht ohne Zweifel ein Fortschritt, der auch zu Einsparungen beim Verwaltungsaufwand führen wird, ohne dass es zu Nachteilen für die Betroffenen kommt. – Ganz im Gegenteil: Im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips wird es also auch dadurch zu Verbesserungen für die Betroffenen kommen, dass sie sich an eine Stelle wenden können und nicht mehr – womöglich in derselben Angelegenheit – zwei Stellen an unterschiedlichen Standorten aufsuchen müssen.

Manche haben gedacht, der reformatorische Gehalt werde etwas kräftiger ausfallen. So hatte die Frau Vizekanzlerin ja ursprünglich zur Diskussion gestellt, die Bundessozialämter überhaupt zur Gänze in die Bezirkshauptmannschaften und die Sozialabteilungen der Länder zu integrieren. Das ist jedoch auf den Widerstand der Betroffenen gestoßen, der teilweise natürlich auch für bestimmte Zwecke eingesetzt wurde. Es ist leicht, bei diesem betroffenen Personen


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