Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 277

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erste Land waren, das einen Artikel-15a-Vertrag hatte und eben diese Vorreiterrolle übernommen hat.

In zwei Punkten gibt es keine Einstimmigkeit – das wurde schon von meiner Kollegin der sozialdemokratischen Fraktion gesagt –, und zwar im Hinblick auf die Veränderungen der Rezeptpflicht und weiters im Hinblick auf das Pflegegeld. Auch hier kann ich nicht ganz verstehen und nachvollziehen, warum es zu den Möglichkeiten, die nun geschaffen werden, nämlich dass die Pflegepersonen schnell und unbürokratisch einen Vorschuss nehmen können, keine Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion gibt.

Ich meine, dass diesbezüglich sehr wohl abgewartet werden kann, und zwar einige Monate oder vielleicht sogar ein Jahr oder eineinhalb Jahre. Dann wird eine Bewertung stattfinden (Bundesrätin Schlaffer: Dann sind die schon gestorben!), und man wird sehen, inwieweit budgetäre Mittel vorhanden sind, um vielleicht den Kreis derer, die das Pflegegeld bevorschusst bekommen können, auszuweiten.

Insgesamt kann man sagen, dass diese Gesetze zukunftsweisend sind. Ich möchte zum Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz noch Folgendes sagen: Ich würde mir wünschen, dass es nicht nur zur Qualitätsverbesserung kommt, die in diesem Paket meines Erachtens inkludiert ist, sondern dass auch noch mehr Personen diese Ausbildung absolvieren. Ich hoffe, dass das so sein wird, denn die Ausbildungsstundenzahl hat sich massiv erhöht. Ich würde mir also sehr wünschen, dass noch mehr Personen diesen Beruf ergreifen, trotz der verschärften Bedingungen betreffend Ausbildungszeit, die notwendig sind, um tatsächlich die EU-Klassifizierung, die wir mit diesem Paket anstreben, zu erreichen.

Insgesamt ist das also ein sehr positives und zukunftsorientiertes Gesundheitspaket. Zum Abschluss möchte ich noch anmerken, dass mit der neuen Berufsausbildung "medizinischer Masseur" nun auch ein neues Berufsbild geschaffen wurde. Ich bin zuversichtlich, dass weitere Berufsbilder folgen werden, zum Beispiel ein einheitliches Berufsbild für Altenpflege. Das wird – da bin ich mir ganz sicher – in den nächsten Monaten im Parlament zur Verhandlung vorliegen.

Ich bedanke mich und meine, dass ein gutes Paket gelungen ist. Für meine Fraktion ist es natürlich klar, dass wir diesem Gesetzeswerk insgesamt zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

3.31

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es wünscht auch niemand mehr das Wort.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur erlassen wird und mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das MTD-Gesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.


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