Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 278

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Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Dringliche Anfrage

der Bundesräte Mag. Dietmar Hoscher, Albrecht Konecny, Anna Schlaffer und Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Gefährdung der unparteiischen Amtsführung des Bundesministers für Justiz durch laufende Zahlungen aus seiner ehemaligen Kanzlei (2009/J-BR/02)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die dringliche Anfrage der Bundesräte Mag. Hoscher, Kolleginnen und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Justiz.

Da diese inzwischen allen Bundesräten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch die Schriftführung.

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass Wortmeldungen zur Geschäftsordnung 5 Minuten nicht überschreiten dürfen. – Bitte.

3.35

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien) (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich sage vorweg, dass mir bekannt ist, dass sich der Herr Bundesminister in der Sache äußern will. – Er hat ja auch nichts zu verbergen.

Das ändert aber nichts daran, dass ich davon ausgehe, dass, wie mir scheint, diese dringliche Anfrage in weiten Teilen ihrer konkreten Fragestellungen in der Geschäftsordnung nicht gedeckt ist. Zumindest die Fragen 4 bis 9 sind es deshalb nicht, weil die Vollziehung des Unvereinbarkeitsgesetzes klarerweise nicht in den Bereich der Vollziehung des Bundesministers


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