Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 286

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Schließlich wird in Frage 6 gefragt: "Wenn nein, warum nicht?"

Weil ich ein angemessenes Entgelt erhalten habe. Wenn Sie für eine Vermögensmasse, die 100 wert ist, auch einen Gegenwert von 100 bekommen, haben Sie sich nicht bereichert, sondern Sie haben dafür eine andere Vermögensmasse erworben. So einfach ist das. Ich habe keine Überzahlung erhalten, ganz im Gegenteil, Herr Mag. Hoscher: Sie werden wissen, dass ich als Anwalt mit Sicherheit besser als jetzt als Minister verdient habe. (Bundesrat Mag. Hoscher: Warum machen Sie es dann?)  – Weil es eben nicht nur um dass Geld geht! Manchen geht es nur um dass Geld, und manchen nicht, das ist ganz einfach. Es geht mir eben nicht um das Geld. (Bundesrat Gasteiger: Gaugg geht es auch nicht ums Geld!) Sie können ruhig polemisieren, dass jemand des Geldes wegen Minister wird: Das mag für Ihre Kreise gelten. Bei uns ist das nicht so.

Zur Frage 7: "Wie hoch war die Summe, die Sie aus dem Abtretungsvertrag erhalten haben?"

Das war der Wert des Kapitalkontos.

Fortsetzung der Frage: "Wann ist diese Summe angefallen?"

Diese ist nach Erstellung der jährlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung angefallen. Es war – auch danach ist gefragt – eine Einmalzahlung.

Zur Frage 8: "Gibt es neben den zwei" – "neben den beiden", wäre da zu sagen – "bekannten Verträgen noch weitere Verträge beziehungsweise Abreden" – Sie schreiben nicht, was "Abreden" sind – "betreffend Ihre Kanzlei, die Kanzleigemeinschaft, die Rechtsverhältnisse zwischen diesen oder die Rechtsverhältnisse zwischen diesen und Ihnen?"

Nein! In Hinblick auf das unscharfe Wort "Abreden" kann ich nur sagen: Nein, es gibt keine weiteren Verträge. Was Sie unter "Abreden" verstehen, weiß ich nicht. Wenn "Abreden" auch sozusagen kleinere Vereinbarungen sind, so ist es zum Beispiel die, dass ich in der Vergangenheit nie jemanden verabredungsgemäß in diese Kanzlei empfohlen habe und das auch in Zukunft nicht tun werde. Ich wiederhole es: Sie werden niemanden finden, der sagen kann, ich hätte ihm empfohlen, als Klient in diese Kanzlei zu gehen.

Zur Frage 9: "Hat die Rechtsanwaltskanzlei Böhmdorfer neben der Böhmdorfer-Gheneff OEG beziehungsweise KEG überhaupt noch bestanden?"

Nein, seit 1998 natürlich nicht mehr – wie Sie aus den Akten des Unvereinbarkeitsausschusses wissen, die Sie kennen – als selbständige Kanzlei.

Die Zusatzfrage "Wenn ja, in welchem Rechtsverhältnis sind diese zueinander gestanden?" entfällt natürlich. Ich verweise aber der Vollständigkeit halber darauf, dass es diesen Pachtvertrag gibt.

Zur Frage 10: "Würden Sie als Bundesminister für Justiz und Konsumentenschutzminister den BürgerInnen raten, Pachtverträge mit einen Pachtzins von mehr als 1 Million Schilling jährlich mündlich abzuschließen?"

Meine Antwort: Das kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Diese beschreiben Sie nicht.

Die Zusatzfrage "Wenn nein, warum nicht?" entfällt, weil die Antwort schon mit der ersten Frage gegeben ist.

Zur Frage 11: "Werden Sie den Pachtvertrag umgehend beenden, um diese schwer wiegende politische Unvereinbarkeit als Bundesminister für Justiz aufzulösen?"

Das wäre eine Schenkung, die ich nicht verstehen könnte. Es liegt nach schärfster parlamentarischer Kontrolle keine Unvereinbarkeit vor. (Bundesrat Gasteiger: Müssten Sie Steuer zahlen!)


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