Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 285

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licherweise die Zivilprozessordnung. Damit bin ich bei den Rechtsanwälten massiv angeeckt. Ich wollte eine viel straffere Novelle durchsetzen. Es ist mir nicht gelungen, und zwar auf Grund des Widerstandes der Rechtsanwälte.

Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass irgendjemand mit Recht behaupten kann, die Anwälte wären wegen dieser Gesetze von mir begünstigt worden. (Bundesrat Dr. Böhm: Beileibe nicht!)

Zur Frage 2: "Haben die Anwälte aus diesen Initiativen heraus profitiert oder hat sich die Situation der Anwaltschaft daraus verschlechtert?"

Dazu sage ich, was ich vorhin schon angedeutet habe – das wiederhole ich –, und außerdem noch, dass solche Gesichtspunkte für mich nie maßgeblich waren. Als Bundesminister für Justiz bin ich immer um ausgewogene legistische Regelungen bemüht gewesen.

Zur Frage 3: "Wie wurden im Detail diese Gesetzesänderungen betreffend die Anwaltschaft beziehungsweise Anwälte begründet?"

Ich sage, sie waren sachlich begründet. Sehen Sie sich auch die Erläuternden Bemerkungen an. Es waren zum Teil, wie erwähnt, Richtlinienumsetzungen. Ich verweise auch auf meine Ausführungen im Nationalrat und hier im Bundesrat.

Zur Frage 4 – tatsächlich ist es so, dass die Fragen 4 bis 9 mit Sicherheit nicht in meinen Vollzugsbereich als Justizminister fallen, aber ich gehe gerne darauf ein –: "Stimmt die Berichterstattung der Zeitschrift ‚NEWS’, wonach Sie aus einem Pachtvertrag monatlich 100 000 ATS zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer von der Böhmdorfer-Gheneff KEG oder einer Rechtsnachfolgerin davon erhalten?"

Die Antwort ist: Dieser Teil der Berichterstattung ist richtig. Ich habe das auch öffentlich sofort bestätigt. Im Übrigen liegt der Pachtvertrag seit zweieinviertel Jahren in allen seinen Details und auch mit dieser Summe beim Unvereinbarkeitsakt. Mir ist bekannt gegeben worden – ich weiß nicht, ob es stimmt; mir wurde es gesagt –, dass jetzt infolge der Sauren-Gurken-Zeit oder Sommerloch-Zeit einige Abgeordnete – mir wurden auch Parteien genannt, die ich aber jetzt nicht anführen möchte – mit diesen Verträgen zu den Medien gegangen sind, um diese zur Veröffentlichung anzubieten. Aber es hat sich dann nur ein Magazin gefunden, das dies veröffentlicht hat.

Zur Frage 5: "Welche Zahlungen – mit Ausnahme jener nach dem Bezügegesetz – haben Sie seit Ihrer Amtsübernahme von wem in welcher Höhe erhalten?"

Aus meiner ehemaligen Rechtsanwaltskanzlei habe ich nur den Pachtzins – wie dargestellt –, natürlich aber auch die bis zum Beginn meiner Ministertätigkeit erarbeiteten Honorare erhalten. Das ist so: Wenn Sie eine Kanzlei verlassen, bekommen Sie die bis dahin erarbeiteten Honorare; wenn Sie die Ministertätigkeit beendet haben, fangen Sie mit null wieder von vorne an. Das ist das harte Gesetz des Freiberuflers, das Sie hier im Saale mit Sicherheit zu 95 Prozent nicht aus persönlicher Erfahrung kennen.

Zur Frage 6: "Die Mitglieder der Bundesregierung haben alle zwei Jahre ihre Vermögensverhältnisse dem Präsidenten des Rechnungshofes offen zu legen. Während Ihrer Ministerschaft haben Sie 50 Prozent Ihrer Anteile an der Böhmdorfer-Gheneff KEG abgetreten."

Da ist schon die Frage unrichtig, nämlich im Bereiche Ihrer Unterstellung. Ich habe nicht 50 Prozent meiner Anteile abgetreten, sondern 100 Prozent meiner Anteile! Alle meine Anteile, die ich hatte, habe ich abgetreten.

Die Fortsetzung dieser Frage lautet: "Ist Ihr Vermögen durch die Abtretung Ihrer Kanzlei in außerordentlichem Ausmaß angewachsen?"

Nein, natürlich nicht.


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