Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 284

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Österreich stammen. Ich bin nicht an Massenklagen beteiligt, ich habe nicht einmal einen einzigen Politiker geklagt, seit ich selbst Politiker wurde – keinen einzigen, und natürlich auch vorher keinen einzigen. Ich wurde aber gemeinsam mit meiner ehemaligen Kanzlei als Massenkläger vernadert. Das schafft natürlich für eine Kanzlei mehr Probleme als Vorteile.

Alle Verträge, die Sie heute hier bemängeln, sind seit zweieinviertel Jahren dem Unvereinbarkeitsausschuss bekannt, wurden von Ihren politischen Kollegen geprüft und sind nach dieser Prüfung unbeanstandet geblieben und als korrekt empfunden worden, genauso wie die gesamte rechtliche Situation, in der ich mich bewege.

Ich hätte ein Viertel der Geschäftsanteile von dieser Böhmdorfer-Gheneff OEG behalten können. Ich habe aber keinen Groschen behalten, bin also nicht an ihr beteiligt und nicht mit ihr verquickt.

Wenn Sie von jemandem Zahlungen erhalten, ist das keine Verquickung. Sie können zum Beispiel geschieden sein und vom geschiedenen Mann noch Zahlungen bekommen, aber trotzdem sind Sie mit ihm nicht mehr verheiratet, nicht an ihm "beteiligt" und nicht mit ihm "verquickt". Also seien Sie bitte fair in dieser Sache! Es gibt hier weder eine Beteiligung noch eine Verquickung. Meine Äußerung vom 29. 8. 2000 – ich glaube, es war dieser Tag – ist also richtig.

Nebenbei bemerkt: Ich darf meinen Beruf als Rechtsanwalt nicht ausüben und tue das auch nicht. Sie werden auf der ganzen Welt keinen Menschen finden, der behaupten kann, ich hätte ihm in diese Kanzlei empfohlen. Das gibt es nicht, nicht einen einzigen Fall werden Sie finden! Ich bekomme natürlich keine Politikerpension – das hat die FPÖ durchgesetzt –, muss aber übrigens meine Pensionszahlungen als Rechtsanwalt weiter bezahlen. So toll ist die Bemerkung also nicht. (Bundesrat Gasteiger: Gaugg ...! – Bundesrat Dr. Böhm: Aber es geht um Böhmdorfer!)

Ich rede jetzt von mir und möchte mich auch nicht mit anderen vergleichen. Mir ist der Fall Staribacher nicht bekannt, er war aber offensichtlich problematischer als meiner. (Bundesrat Konecny: Wirklich nicht! Weniger problematisch!) Da ich in meinem Fall mehr von den Anteilen an der Böhmdorfer-Gheneff OEG verkauft habe, als ich hätte verkaufen müssen – nämlich alles verkauft habe! –, kann das nicht problematisch sein.

Die einzige Alternative, die Sie mir offen lassen, wäre das Verschenken des durch 25 Jahre aufgebauten, bescheidenen Vermögens eines Klientenstockes. (Bundesrat Dr. Böhm: Richtig!) Das sind 25 Jahre als Freiberufler – die meisten von Ihnen werden dieses Los nicht kennen –: voller Risken, voller Gefahren unter persönlicher Haftung, nicht abgesichert durch Kapitalgesellschaften, so wie Sie das wahrscheinlich haben. Das wünsche ich niemandem! Gott sei Dank gibt es mittlerweile die Anwalts-GesmbH und die OEG. Dieser Aufbau einer Anwaltskanzlei in einer Zeit, in der es nur die persönliche Haftung gab, ist ein Erlebnis, das ich niemandem wünsche und das sich heute auch niemand mehr zumutet. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin deshalb sehr froh darüber, auf diese Fragen eingehen zu können. Ich müsste sie nicht vollinhaltlich zitieren, tue dies aber, damit Sie den Gesamtzusammenhang besser verstehen können.

Die Frage 1 lautet: "Welche Gesetzesinitiativen haben Sie während Ihrer Amtstätigkeit eingeleitet, mit welchen das Rechtsverhältnis der Anwaltschaft oder der Anwälte im Einzelnen berührt wurde?"

Es war dies zunächst das Europäische Rechtsanwaltsgesetz. Das war die Umsetzung einer Richtlinie betreffend gemeinschaftsrechtliche Vorgaben, die schon von Michalek eingeleitet wurde und von mir nur noch vollzogen wurde. Es war ferner das 2. Euro-Justiz-Begleitgesetz, das Änderungen der Rechtsanwaltsordnung mit sich brachte. Es war das Rechtsanwaltstarifgesetz – und zwar in einer unbedeutenden Ausprägung, wobei die Schillingbeträge in Euro-Betragsangaben umgestellt wurden –, und es war die Zivilprozessordnung. Sie kennen mög


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