Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 283

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das heißt, wir haben 50 zu 50 geteilt, und die Abgeltung des Überhanges meiner Vorausleistungen wurde mit diesem Betrag festgelegt. – Das ist ein ganz normaler Vorgang, der auf Wunsch meiner Partnerin so gestaltet wurde, weil sie damals ein Kind erwartete und meinte, sie wisse nicht, wie sich das mit der Erziehung dieses Kindes entwickeln würde. Sie wollte deshalb einen Pachtvertrag abschließen und den Klientenstock nicht – was auch möglich gewesen wäre, das gebe ich zu – erwerben. Sie ist also, wenn Sie so wollen, eine wirklich tüchtige Dame, die auch praktisch denkt.

Es kam also dazu, dass wir während des Jahres 1999 einmal abgewartet haben, wie sich die Situation mit ihrem Kind entwickelt. Im Jahr 2000 wurde ich Minister, und über Vorschlag meiner Kollegin haben wir diesen Pachtvertrag einfach verlängert. Es ist also glatt unrichtig, zu behaupten, dass er rückwirkend begründet wurde. Es ist richtig, dass er verlängert wurde.

Damit dem Unvereinbarkeitsausschuss eine Urkunde über den Pachtvertrag vorgelegt werden kann, haben wir diesen Pachtvertrag damals schriftlich errichtet. – Es ist überhaupt keine Besonderheit, dass solche Verträge zwischen Kanzleipartnern mündlich errichtet werden. Ich kann Ihnen also die "Neuigkeit" verraten, dass das nichts Besonderes ist.

Ich musste mich damals – als ich die Aufforderung beziehungsweise die Möglichkeit erhielt, Bundesminister zu werden – über Nacht entschließen, wie es weitergeht, und meine Kollegin hat wieder einmal ihre Tüchtigkeit gezeigt und gesagt, sie kauft mir den Geschäftsanteil an der Böhmdorfer-Gheneff OEG ab. Es war dann so, dass ich innerhalb eines Monates – es war keine andere Lösung möglich – meinen 50-prozentigen Geschäftsanteil an der Böhmdorfer-Gheneff OEG verkaufen, also an sie abtreten musste. Das ist auch innerhalb dieser Frist geschehen. In der Präambel des Pachtvertrages ist auch zu lesen, dass es sich bei der Fortführung desselben um eine Verlängerung handelte, sodass – da Sie den Pachtvertrag offensichtlich kennen – das Zitat, das Sie gebracht haben, unrichtig ist.

Was den Firmennamen anlangt, war von Anfang an – seit 1998 – vereinbart, dass, wenn einer von uns beiden aus der OEG ausscheidet, die Firma keine Änderung erfährt. Sie sehen das heute bei allen Rechtsanwaltsfirmen. Da sind manche Partner im Verfassungsgerichtshof, manche sind in der Bundeswettbewerbsbehörde, und die Firma dieser OEG – oder die Rechtsanwaltsfirma überhaupt – bleibt unverändert, und niemand findet etwas dabei. Das ist auch richtig so. Es gibt seit ungefähr einem Jahrzehnt ein ordentliches Firmenrecht für die Anwaltskanzleien. Das ist nicht änderbar, wenn man aus einer Kanzlei austritt.

Es war aber so, dass sich eine sehr unfaire Kampagne desselben Magazins, das jetzt diese Veröffentlichung mit sehr unfairen begleitenden Kommentaren getätigt hat, gegen meine Ex-Partnerin gerichtet hat. In dieser Kampagne wurde völlig unsachlich so getan, als wäre es etwas Unlauteres, die Firmenbezeichnung der von ihr bereits 1998 mitbegründeten Firma weiterzuverwenden.

Das hat dazu geführt, dass sie unter stärksten nervlichen Druck gekommen ist, als sie diese Kanzlei unter alten Firma alleine weiterführte. Sie hat dann auch darauf verzichtet, diese Firma in den Kausen, in denen Politiker Prozessparteien sind, zu verwenden. Das war eine völlig unsachliche Vorgangsweise gegenüber einer Dame, die sehr tüchtig ist, mittlerweile ein zweites Kind hat und diese Kanzlei weiterführt – sehr tüchtig weiterführt. Das sei auch an die Adresse der Damen gerichtet, die vielleicht glauben, sich an dieser Kampagne beteiligen zu müssen. (Bundesrat Gasteiger  – in Richtung der Bundesrätinnen der SPÖ –: Macht’s ihr da mit?)

Ich sage das alles in dieser Deutlichkeit und Offenheit, weil es mich sehr betroffen macht, mit welcher Vehemenz hier polemisiert wird. Ich meine, dass man völlige Aufklärung schaffen sollte. Ich sage noch einmal, dass ich sehr dankbar dafür bin, dass ich hier und heute – wenn auch zu sehr später Stunde – dazu Stellung nehmen kann.

Vorteile hat diese Kanzlei also keine. – Sie hat Nachteile. Sie wird international sogar – man kann ruhig sagen – vernadert. Zum Beispiel wurde den "drei Weisen" mitgeteilt, dass ich an Massenklagen beteiligt sei, was natürlich falsch ist. Die unrichtigen Informationen dürften aus


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite