Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 282

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Das bedeutet aber, dass Sie ein vitales, höchstpersönliches Interesse daran haben müssen, dass dieser Klientenstock bestmöglich verwaltet und bewirtschaftet wird, weil er ja an Sie zurückfällt und einen Vermögenswert darstellt.

Das bedeutet auch, dass Sie Interesse daran haben müssen, dass gerade die Kanzlei Böhmdorfer-Gheneff KEG besonders gut floriert, weil Sie einen Pachtzins daraus erhalten, und dieser kann ja wohl nur verdient werden, wenn die Kanzlei entsprechende Einnahmen hat. (Bun-desrätin Haunschmid: Das wäre ja traurig!)

Das heißt aber, dass durch diese Kombination aus persönlichem Interesse am Fortkommen der Kanzlei – ich glaube, dieses muss gegeben sein – in Verbindung mit einer Pachtzinszahlung nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass es keine Verquickung zwischen Ihnen und der Kanzlei gebe.

Darin liegt für mich die politische Problematik, also in den Aussagen, die sozusagen schrittweise getätigt werden. Wenn das keine Verquickung ist, müsste wohl auch der Duden neu geschrieben werden.

Eine weitere Problematik – damit komme ich schon zum Schluss, damit wir dreiviertel fünf nicht erreichen – liegt im Messen mit zweierlei Maß. Ich bin bereits darauf eingegangen. Es wurde der Fall Staribacher erwähnt. Wir sind wirklich nächtelang gesessen, obwohl Staribacher in seiner Unvereinbarkeitsmeldung eine Detailgenauigkeit an den Tag gelegt hat, die, so würde ich sagen, möglicherweise einzigartig war. Er war auch nach langer Zeit der erste Freiberufler, der in ein solches Amt gekommen ist. (Bundesrat Dr. Böhm: Sachlich nichts dagegen! Gleiches Maß!)

Ich meine, dass da gewisse Missverständnisse auszuräumen sind. Es geht nicht um strafrechtliche oder sonstige Vorwürfe. Sie, Herr Minister, haben selbst gegenüber "NEWS" gesagt – zumindest ist es dort so gestanden –, dass diese Thematik geeignet sei, Missverständnisse zu erzeugen. Ich würde mir erhoffen, dass Sie diese Missverständnisse heute ausräumen und vielleicht notwendige Details bekannt geben, damit die Sache zumindest in diesem Gremium vom Tisch ist, ohne dass wir nächtelange Unvereinbarkeitsausschüsse benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)

3.52

Präsident Ludwig Bieringer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundesminister für Justiz Dr. Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

3.52

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Es wird Sie, insbesondere die Damen und Herren von der Opposition, vielleicht wundern, aber ich bin nach dieser äußerst unfairen und unsachlichen Berichterstattung in einem Medium richtig froh darüber, dass ich hier Stellung nehmen kann – vor allem deshalb, weil ich dies sehr gerne gegenüber den Vertretern der Regierungsparteien tue. Ich halte es nämlich für richtig und notwendig, dass jeder Politiker in einer Spitzenposition völlige Klarheit über die Umstände, unter denen er Minister wurde und unter denen er Minister ist, schafft.

Ich möchte ganz kurz darauf eingehen, dass ich 25 Jahre Rechtsanwalt war, als ich 1998 eine Partnerin gefunden habe, eine sehr tüchtige Dame – tüchtiger als alle Herren, mit denen ich vorher zusammengearbeitet habe. Diese wollte mit mir – und ich mit ihr – eine Kanzleigemeinschaft begründen.

Wir haben damals eine Böhmdorfer-Gheneff OEG gegründet, eine Gesellschaft also, an der wir beide zu 50 Prozent, also gleichteilig, an Gewinn und Verlust beteiligt waren. Unbestreitbar ist aber, dass ich einen Überhang an Vorleistungen erbracht, nämlich einen Klientenstock aufgebaut hatte, sodass ich mit dem Vorschlag meiner damaligen Partnerin einverstanden war, dass dieser Klientenstock von mir um den Betrag in der Höhe von 100 000 S monatlich – das war 1998 – an diese Böhmdorfer-Gheneff OEG verpachtet wurde.


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