Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 281

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tion mit der SPÖ war, aber doch bereits leicht am Absprung auf den Schüssel-Ditz-Kurs, der dann zur katastrophalen Wahlniederlage führte, gemeint hat, dass es der FPÖ zustehen müsse, Details zum Ausscheiden des Kollegen Staribacher aus seiner Kanzlei zu verlangen. Ich denke, dass man Maßstäbe, die man an andere ansetzt, auch an sich selbst ansetzen muss. Es geht um Detailklärungen, um nichts anderes. (Bundesrat Dr. Böhm: Bei einer großen Wirtschaftskanzlei!)

In diesem Zusammenhang der politischen Optik muss man eben auch die Vorgänge, die wir in der dringlichen Anfrage releviert haben, so meine ich zumindest, unter dem Gesichtspunkt eigener Aussagen sehen. Herr Bundesminister! Sie haben in einer OTS-Aussendung vom 29. August 2000 gemeint, es gebe keine "Verquickung" von Dr. Böhmdorfer mit der Böhmdorfer-Gheneff KEG.

Kurz zum Ablauf: Wie Sie selbst mitgeteilt haben und wie auch den Medien zu entnehmen ist, hat es einen mündlichen Pachtvertrag gegeben. – Ich möchte mich gar nicht polemisch auf die Frage einlassen, wie üblich es ist, Pachtverträge über immerhin eine Million Schilling pro Jahr mündlich abzuschließen. Das mag unter Rechtsanwälten so gang und gebe sein. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Ich sage ja, ich will mich nicht darauf einlassen. Das ist sicherlich zulässig, das ist keine Frage. Im Wirtschaftsleben ist es nicht üblich.

Wie dem auch sei (Rufe und Gegenrufe zwischen den Freiheitlichen und der SPÖ), wenn ich die Ausführungen richtig gelesen habe, so hat dieser Pachtvertrag mit 30. Juli 1999 geendet. Zum Minister wurden Sie meinen Informationen nach am 29. Februar 2000 angelobt. Im März 2000 wurde der Abtretungsvertrag der Kanzlei unterfertigt, und Ende März 2000 folgte dann der schriftliche Pachtvertrag.

Das heißt, dass die Aussage, die verschiedentlich im Raum gestanden hat, dass sich der mündliche Pachtvertrag weiterentwickelt hätte und sozusagen unverändert bis über den Zeitpunkt Ihrer Angelobung hinaus bestanden hätte, formal so nicht stimmt, wie man anhand dieses Zeitablaufs feststellen kann. Sonst hätte nämlich Ende März kein schriftlicher Pachtvertrag abgeschlossen werden müssen, und zwar rückwirkend, also zu einem Zeitpunkt, als Sie schon Minister waren.

Weitere Ungereimtheiten in diesem Zusammenhang der politischen Optik sind folgende: Zunächst stimmt die verschiedentlich kolportierte Meinung nicht, dass der Name "Böhmdorfer" im Kanzleinamen keinerlei Einfluss auf den Geschäftsgang der Kanzlei habe. Das ist eine völlige Verkennung von wirtschaftlichen Gegebenheiten. Gerade der Firmenname, mit dem eine gewisse Reputation verbunden ist – das ist unbestritten –, ist ein eklatanter Wettbewerbsfaktor, auch im Wettbewerb der Freiberufler. (Bundesrat Dr. Böhm: Das ließ sich nicht verhindern! Das ist ein Firmenname!) – Richtig, so ist es. Vor allem für die Generierung von Erstkontakten ist der Firmenname wichtig. Auch die Aussage des Vizepräsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Benn-Ibler, es sei doch völlig egal, wie die Kanzlei heiße, wenn sie nur gut arbeite, ist mit Sicherheit nicht richtig, denn die Erstkontakte werden natürlich über den Namen hergestellt, und für den haben Sie, Herr Minister, ja ohne Zweifel hart gearbeitet.

Ebenso hart gearbeitet haben Sie wohl für den Klientenstock, und darin liegt meiner Meinung nach die politische Problematik: im Pachtzins für den Klientenstock und nicht für die Ausstattung der Kanzlei, das wäre nicht das Problem. Dieser Klientenstock wurde offensichtlich nicht verkauft, und es geht nicht darum, dass irgendjemand sein hart erarbeitetes Vermögen verschenken soll, ganz im Gegenteil: Es ist völlig legitim und auch völlig sinnvoll, den höchstmöglichen Preis dafür erzielen zu wollen. Das hat jeder verdient, der so lange dafür gearbeitet hat, das ist keine Frage.

In diesem Fall wurde der Klientenstock jedoch nicht verkauft und in Ratenzahlungen abgegolten, sondern er wurde verpachtet. Das bedeutet – für mich zumindest, ich kenne den Vertrag im Detail nicht –, dass der Klientenstock nach Ausscheiden aus dem Amt an Sie zurückfällt, Herr Bundesminister, was wiederum heißt, dass es hier eigentlich – wirtschaftlich gesehen – um eine Bewirtschaftung dieses Klientenstocks geht, also eigentlich um ein Fruchtgenussentgelt.


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