Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 12

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ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden,

ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtsgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 bis 3 hat Herr Bundesrat Herbert Würschl übernommen. Ich bitte darum.

Berichterstatter Herbert Würschl: Sehr geehrte Damen und Herren! Die drei Ausschussberichte liegen Ihnen in schriftlicher Form vor.

Zu Tagesordnungspunkt 1: Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 2: Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zur Tagesordnungspunkt 3: Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. September 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Aburumieh. Ich erteile ihr dieses.

9.20

Bundesrätin Margarete Aburumieh (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben anhand der ersten schriftlichen Mitteilungen noch einmal das Szenario des Augusts Revue passieren lassen. Anfang August war Niederösterreich – neben Oberösterreich und Salzburg – von einem Hochwasser betroffen, das als eine der gewaltigsten und schrecklichsten Katastrophen in die Geschichte eingehen wird. Besonders erschwerend war für Niederösterreich das Zusammentreffen des Donau- und Kamphochwassers. Selbst wir, die wir an der Donau leben, leider hochwassererfahren sind und vor Ort grundsätzlich ganz genau wissen, was zu tun ist, wenn der Pegel der Donau steigt, haben bei diesem Jahrhunderthochwasser eine Dramatik erlebt wie nie zuvor. Sie wissen, es gab nur im Jahre 1899 einen höheren Wasserpegel der Donau, und als dieses Mal im August die Pegelstände des Jahres 1954 erreicht waren, haben uns vor allem die älteren Mitbürger auf Grund ihrer Erfahrung erzählt, dass die Situation außergewöhnlich bedrohlich sei.


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