Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 11

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Man wird sich darauf naturgemäß seinen politischen Reim machen können. Ich habe nicht die Absicht, in formeller Hinsicht gemäß § 41 Abs. 3 Geschäftsordnung einen Antrag einzubringen, die Tagesordnung um eine Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zu erweitern, das Befremden der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion über diese merkwürdige – um nicht zu sagen: feige – Vorgangsweise muss aber zum Ausdruck gebracht werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )

9.15

Präsident Ludwig Bieringer: Wünscht zu dieser Erklärung jemand von den anderen Fraktionen das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Bundesrat Gasteiger: Wen wundert es? – Weitere Zwischenrufe.)

Ich darf der guten Ordnung halber Folgendes festhalten: Der Herr Bundeskanzler befindet sich zwar in Österreich, vertritt aber den Herrn Bundespräsidenten, der auf Staatsbesuch im Ausland tätig ist. Es ist nicht üblich, dass der Bundespräsident oder der ihn Vertretende eine Erklärung abgibt. – Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden (1277 und 1285/NR sowie 6759/BR der Beilagen und 6761/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung geändert wird, ein Bundesgesetz, mit dem eine Gerichtgebührenbefreiung im Zusammenhang mit der Hochwasserhilfe gewährt wird, eingeführt wird, das Glückspielgesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden (1286/NR sowie 6762/BR der Beilagen)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Energieabgabenvergütungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Versicherungssteuergesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gewährung einer Bundeszuwendung an den Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ-G) sowie ein Bundesgesetz, mit dem durch die Republik Österreich Garantien gegenüber dem Internationalen Olympischen Comitee (IOC) für die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2010 übernommen werden, errichtet werden (754/A und 1289/NR sowie 6760 und 6763/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 3, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite