Bundesrat Stenographisches Protokoll 691. Sitzung / Seite 13

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Hilfsorganisationen und Einsatzkräfte standen vor gewaltigen Herausforderungen und waren bis an ihre Leistungsgrenzen beansprucht. Der Herr Präsident hat sich schon bedankt. Ich darf Ihnen nun die Zahlen nennen: Es waren in diesen Wochen in Niederösterreich 52 700 Feuerwehrleute im Einsatz, es war das Bundesheer mit 68 000 Manntagen vor Ort, das Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariterbund, die Exekutive, die Berg- und Wasserrettung, Psychologen und Sozialarbeiter sowie unzählige Privatpersonen haben diese Welle der Hilfsbereitschaft mitgetragen – sie haben in dieser Welle der Hilfsbereitschaft nicht nur mitgearbeitet, sondern vor allem vor Ort sehr viel dazu beigetragen, das Leid zu mildern.

Am 15. August sind die Wassermassen in das jeweilige Flussbett zurückgekehrt. Das, was geblieben ist, waren Not, Verzweiflung und eine Unzahl von Problemen. Mit den Wassermassen von den Straßen und Feldern haben auch die Schaulustigen und die Presse und die Fotographen die Region verlassen; geblieben sind Menschen, die unsere Hilfe brauchen. In dieser Situation, geschätzte Damen und Herren, erwarten sich unsere Mitbürger in diesem Land ein hohes Maß an Verantwortungsethik, das heißt, das Richtige rechtzeitig tun, das, was Not tut, tun. Und wer nicht in der Lage ist, jetzt das, was Not tut, vorrangig zu behandeln, der hat weder Gefühl noch Verantwortungsethik. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es gilt, rasch zu handeln, und die Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel hat in Beratung mit den zuständigen Landeshauptleuten drei wesentliche Punkte aus dieser Verantwortungsethik heraus fixiert. Diese Gesetze liegen heute vor, diesen Gesetzen wollen wir heute unsere Zustimmung geben. Es geht um den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe und um eine Erweiterung des Konjunkturbelebungsgesetzes. Sie wissen, wir haben das grundsätzliche Paket 2001 beschlossen. Es geht auch um die Jugendbeschäftigung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Dass in einer dramatischen Situation, nach einer der schwersten Naturkatastrophen das Wünschenswerte – und das ist eine steuerliche Entlastung auch für uns – hintanstehen muss, dass bei einer Politik im Sinne der Menschen die Folgen der Katastrophe zuerst bewältigt werden müssen, das wird von uns erwartet. (Bundesrat Würschl: Aber Abfangjäger kaufen!)

Wir gehen nicht zur Tagesordnung über, wir leisten Hilfe, und wir wollen beim Wiederaufbau zusammenstehen. Wir wissen auch, dass es eine breite Zustimmung zu diesem Maßnahmenpaket gibt und dass keiner der Bürger goutiert, dass Not und Leid für ein Podium herhalten müssen, damit manche Vertreter der Opposition hier ihre Machtspiele über die Bühne bringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Unruhe bei der SPÖ.)

Sie wissen, dass das Ausmaß der Schäden bei weitem die finanziellen Möglichkeiten des Katastrophenfonds und der Reserven, die mit 29 Millionen € pro Jahr limitiert sind, übersteigt und daher der Beschluss des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2002, im Rahmen dessen mehr als 1 Milliarde € bereitgestellt werden, um den Betroffenen sehr rasch zu helfen, notwendig ist.

Ich darf das im Folgenden aufschlüsseln: 250 Millionen € fließen an direkter Hilfe, weitere 250 Millionen € – davon 28 Millionen für Sofortmaßnahmen – dienen dem Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden in den Katastrophengebieten. Das ist vorrangig notwendig, aber offensichtlich haben einige von Ihnen das nicht ganz mitbekommen, mitgefühlt oder miterlebt. Die Mittel in den Bereichen der Siedlungswasserwirtschaft zur Sanierung von Einrichtungen fließen mit 200 Millionen € – da wurde um 50 Millionen € aufgestockt, auch deshalb, weil wir damit 2 000 Arbeitsplätze zu sichern haben.

Der Bund verzichtet weiters auf 500 000 € an Altlastenbeiträgen, um die Entsorgung einer Unmenge an hochwasserbedingten Abfällen in den Deponien zu erleichtern. Es ist keine Frage, dass den Hochwasseropfern auch im Bereich des Einkommensteuergesetzes Hilfe zukommt. Wir verlängern die vorzeitigen Abschreibungsmöglichkeiten des Konjunkturbelebungsprogramms bis Ende 2003. Es erfolgt die Einführung der besonderen vorzeitigen Abschreibung für katastrophenbedingte Ersatzbeschaffungen betrieblicher Wirtschaftsgüter für den Zeitraum Juli 2002 bis Dezember 2003 im bereits im Nationalrat beschlossenen Gesetz. Wir haben


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